Brutto-Netto-Rechner
Was vom Gehalt übrig bleibt: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungszweige einzeln – mit den Rechengrößen für 2026.
Gehalt
Ledig, verwitwet oder geschieden, ohne Kind im Haushalt.
Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.
Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.
Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.
Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Netto
2.605,50 € netto pro Monat aus 4.000,00 € brutto.Von 4.000,00 € brutto gehen 34,86 % an Steuern und Sozialabgaben ab.
- Steuern
- 524,50 €13,11 % vom Brutto
- Sozialabgaben
- 870,00 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Von 100 € mehr bleiben
- 54,25 €45,75 % Grenzbelastung
- Kosten für den Arbeitgeber
- 4.846,00 €Brutto plus Arbeitgeberanteil
Steuern
- Lohnsteuer524,50 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
- Kirchensteuer0,00 €
- Summe524,50 €
Sozialabgaben
- Rentenversicherung372,00 €
- Arbeitslosenversicherung52,00 €
- Krankenversicherung350,00 €
- Pflegeversicherung96,00 €
- Summe870,00 €
Vom Brutto zum Netto
- Bruttolohn4.000,00 €
- Sozialabgaben-870,00 €
- Steuern-524,50 €
- Netto2.605,50 €
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 37.062,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 9.672,00 €.
Wichtig zu wissen
- Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.
So funktioniert’s
Zwischen Bruttolohn und Kontostand liegen sieben Posten: vier Sozialversicherungszweige, die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Dieser Rechner weist jeden einzeln aus, mit den Rechengrößen für 2026. Bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I bleiben rund 2.606 Euro – 870 Euro gehen an die Sozialversicherung, rund 524 Euro an Lohnsteuer. In dieser Gehaltsklasse sind die Sozialabgaben also der größere Brocken, nicht die Steuer.
Der Rechenweg folgt § 39b EStG. Vom Bruttojahreslohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale ab; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Steuerklasse III gilt dabei der Splittingtarif, in den Klassen V und VI eine eigene Formel mit einem Mindestsatz von 14 Prozent – dort fällt Steuer ab dem ersten Euro an, weil die Freibeträge beim Partner oder im ersten Dienstverhältnis liegen.
Die Vorsorgepauschale wurde zum 1. Januar 2026 umgebaut, und das ist die wichtigste Änderung des Jahres für den Lohnsteuerabzug. Die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen; stattdessen gibt es erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der allerdings nur greift, solange er zusammen mit den Teilbeträgen für Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro bleibt – praktisch also nur bei niedrigen Löhnen. Für die Krankenversicherung rechnet die Pauschale außerdem mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent, liegt damit unter den tatsächlich gezahlten Beiträgen.
Zwei Beitragsbemessungsgrenzen prägen den Verlauf der Abgabenquote. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter. Deshalb sinkt die Grenzbelastung bei hohen Einkommen wieder: Von hundert Euro mehr Brutto bleiben bei 5.000 Euro Monatsgehalt rund 51 Euro, bei 12.500 Euro dagegen wieder rund 56 Euro.
Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug anders, als der Name vermuten lässt: Sie mindern nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Lohnsteuer gibt es stattdessen Kindergeld. Erst mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger war – bei höheren Einkommen der Freibetrag, dann wird die Differenz erstattet. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten hingegen wirkt sofort und wird vom Arbeitnehmer allein getragen.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Lohnabrechnung. Nicht abgebildet sind Freibeträge aus den ELStAM, der Altersentlastungsbetrag, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Übergangsbereich für Midijobs. Die Steuerklassen V und VI folgen der Grundformel des Gesetzes ohne die zusätzlichen Stützstellen der amtlichen Programmablaufpläne. Für den Regelfall in den Klassen I bis IV liegt der Rechner im Bereich weniger Euro an den veröffentlichten Vergleichswerten für 2026. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
Der Rechenweg nach § 39b EStG
§ 39b EStG regelt ausdrücklich nur den monatlichen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber – eine vorläufige Schätzung, die auf zwölf Monate hochrechnet, was übers Jahr gleichmäßig verdient wird. Die endgültige Steuerschuld wird erst mit der Steuererklärung nach § 32a EStG auf das tatsächliche Jahreseinkommen ermittelt.
Deshalb weichen Lohnsteuerabzug und tatsächliche Steuerlast oft voneinander ab – am stärksten bei schwankendem Einkommen, Jobwechsel unterjährig oder einer Gehaltserhöhung mitten im Jahr. Die Differenz gleicht die Steuererklärung aus, als Nachzahlung oder Erstattung.
Die Vorsorgepauschale 2026
Sinn der Vorsorgepauschale ist es, schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug ungefähr das zu berücksichtigen, was tatsächlich in die Sozialversicherung fließt – ohne die realen Beiträge im Einzelnen abzufragen. Ohne sie würde der Lohnsteuerabzug systematisch zu hoch ausfallen und erst über die Steuererklärung wieder ausgeglichen, ein Jahr oder länger nach dem eigentlichen Verdienst.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich per Rechtsverordnung an die bundesweite Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst, nicht durch ein einzelnes Gesetz mit festem Datum. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter. Deshalb sinkt die Grenzbelastung bei hohen Einkommen wieder: Von hundert Euro mehr Brutto bleiben bei 5.000 Euro Monatsgehalt rund 51 Euro, bei 12.500 Euro dagegen wieder rund 56 Euro.
| Versicherungszweig | Grenze |
|---|---|
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 101.400 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 € |
Kinderfreibetrag im Lohnsteuerabzug
Kindergeld ist rechtlich eine laufende Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, kein eigenständiger Anspruch daneben. Deshalb zahlt die Familienkasse monatlich einen festen Betrag aus, während der eigentliche Freibetrag erst bei der jährlichen Steuererklärung zum Tragen kommt – und auch nur, wenn er günstiger ist als das bereits erhaltene Kindergeld.
Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten hingegen wirkt sofort im Lohnsteuerabzug und wird vom Arbeitnehmer allein getragen, unabhängig von der Kinderfreibetrag-Frage.
Grenzen des Modells
Konkret nicht abgebildet sind etwa ein beim Finanzamt eingetragener Freibetrag für außergewöhnlich hohe Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten, der laufende geldwerte Vorteil eines Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regel, sowie vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Die Steuerklassen V und VI folgen der Grundformel des Gesetzes ohne die zusätzlichen Stützstellen der amtlichen Programmablaufpläne.
Für den Regelfall in den Klassen I bis IV liegt der Rechner im Bereich weniger Euro an den veröffentlichten Vergleichswerten für 2026. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Warum weicht mein tatsächliches Netto ab?
Welche Steuerklassenkombination ist die richtige?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
Wie hoch ist die Grenzbelastung bei einer Gehaltserhöhung?
Lohnt sich ein Kirchenaustritt finanziell?
Was kostet mein Arbeitsplatz den Arbeitgeber?
Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?
Direkt zu deinem Fall
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