Kirchensteuer berechnen
Kirchensteuer vom Gehalt berechnen – 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern, mit Austrittsrechnung.
Gehalt
Ledig, verwitwet oder geschieden, ohne Kind im Haushalt.
Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.
Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.
Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.
Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.
Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.
Netto
2.558,30 € netto pro Monat aus 4.000,00 € brutto.Von 4.000,00 € brutto gehen 36,04 % an Steuern und Sozialabgaben ab.
- Steuern
- 571,71 €14,29 % vom Brutto
- Sozialabgaben
- 870,00 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
- Von 100 € mehr bleiben
- 52,09 €47,91 % Grenzbelastung
- Kosten für den Arbeitgeber
- 4.846,00 €Brutto plus Arbeitgeberanteil
Steuern
- Lohnsteuer524,50 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
- Kirchensteuer47,21 €
- Summe571,71 €
Sozialabgaben
- Rentenversicherung372,00 €
- Arbeitslosenversicherung52,00 €
- Krankenversicherung350,00 €
- Pflegeversicherung96,00 €
- Summe870,00 €
Vom Brutto zum Netto
- Bruttolohn4.000,00 €
- Sozialabgaben-870,00 €
- Steuern-571,71 €
- Netto2.558,30 €
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 37.062,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 9.672,00 €.
Wichtig zu wissen
- Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.
So funktioniert’s
Die Kirchensteuer bemisst sich nicht am Bruttolohn, sondern an der Lohnsteuer: 8 Prozent davon in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern. Bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I und rund 6.294 Euro Jahreslohnsteuer sind das in Nordrhein-Westfalen etwa 566 Euro im Jahr oder 47 Euro im Monat, in Bayern 504 Euro im Jahr.
Weil die Bemessungsgrundlage die Lohnsteuer ist, wächst die Kirchensteuer überproportional mit dem Einkommen – sie folgt der Progression des Steuertarifs. Bei 3.000 Euro brutto sind es rund 26 Euro im Monat, bei 6.000 Euro schon rund 96 Euro. Gemindert wird sie durch Kinderfreibeträge: Anders als bei der Lohnsteuer wirken diese auf die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer voll durch.
Ein Detail, das die Belastung dämpft: Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe vollständig von der Einkommensteuer abziehbar. Wer 566 Euro Kirchensteuer zahlt und einen Grenzsteuersatz von 35 Prozent hat, bekommt über die Steuererklärung rund 198 Euro zurück – die tatsächliche Belastung liegt damit bei etwa 368 Euro. Bei Kapitalerträgen läuft dieser Abzug automatisch über eine eigene Formel, weshalb dort aus 9 Prozent Kirchensteuer nur rund 1,6 Prozentpunkte zusätzliche Gesamtbelastung werden.
Der Rechenweg folgt § 39b EStG. Vom Bruttojahreslohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale ab; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Steuerklasse III gilt dabei der Splittingtarif, in den Klassen V und VI eine eigene Formel mit einem Mindestsatz von 14 Prozent – dort fällt Steuer ab dem ersten Euro an, weil die Freibeträge beim Partner oder im ersten Dienstverhältnis liegen.
Die Vorsorgepauschale wurde zum 1. Januar 2026 umgebaut, und das ist die wichtigste Änderung des Jahres für den Lohnsteuerabzug. Die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen; stattdessen gibt es erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der allerdings nur greift, solange er zusammen mit den Teilbeträgen für Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro bleibt – praktisch also nur bei niedrigen Löhnen. Für die Krankenversicherung rechnet die Pauschale außerdem mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent, liegt damit unter den tatsächlich gezahlten Beiträgen.
Zwei Beitragsbemessungsgrenzen prägen den Verlauf der Abgabenquote. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter. Deshalb sinkt die Grenzbelastung bei hohen Einkommen wieder: Von hundert Euro mehr Brutto bleiben bei 5.000 Euro Monatsgehalt rund 51 Euro, bei 12.500 Euro dagegen wieder rund 56 Euro.
Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug anders, als der Name vermuten lässt: Sie mindern nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Lohnsteuer gibt es stattdessen Kindergeld. Erst mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger war – bei höheren Einkommen der Freibetrag, dann wird die Differenz erstattet. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten hingegen wirkt sofort und wird vom Arbeitnehmer allein getragen.
Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Lohnabrechnung. Nicht abgebildet sind Freibeträge aus den ELStAM, der Altersentlastungsbetrag, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Übergangsbereich für Midijobs. Die Steuerklassen V und VI folgen der Grundformel des Gesetzes ohne die zusätzlichen Stützstellen der amtlichen Programmablaufpläne. Für den Regelfall in den Klassen I bis IV liegt der Rechner im Bereich weniger Euro an den veröffentlichten Vergleichswerten für 2026. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Was spare ich durch einen Kirchenaustritt?
Zahle ich Kirchensteuer auch auf Kapitalerträge?
Warum weicht mein tatsächliches Netto ab?
Welche Steuerklassenkombination ist die richtige?
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
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