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Sozialabgaben berechnen

Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnen – mit Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und Arbeitgeberanteil.

Gehalt

Ledig, verwitwet oder geschieden, ohne Kind im Haushalt.

Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.

Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.

Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Netto

2.605,50 € netto pro Monat aus 4.000,00 € brutto.

Von 4.000,00 € brutto gehen 34,86 % an Steuern und Sozialabgaben ab.

Steuern
524,50 €13,11 % vom Brutto
Sozialabgaben
870,00 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Von 100 € mehr bleiben
54,25 €45,75 % Grenzbelastung
Kosten für den Arbeitgeber
4.846,00 €Brutto plus Arbeitgeberanteil

Steuern

  • Lohnsteuer524,50 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Summe524,50 €

Sozialabgaben

  • Rentenversicherung372,00 €
  • Arbeitslosenversicherung52,00 €
  • Krankenversicherung350,00 €
  • Pflegeversicherung96,00 €
  • Summe870,00 €

Vom Brutto zum Netto

  • Bruttolohn4.000,00 €
  • Sozialabgaben-870,00 €
  • Steuern-524,50 €
  • Netto2.605,50 €

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 37.062,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 9.672,00 €.

Wichtig zu wissen

  • Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.

So funktioniert’s

Die Sozialabgaben verteilen sich auf vier Zweige mit zusammen rund 21 Prozent Arbeitnehmeranteil: Rentenversicherung 9,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 Prozent und Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Bei 4.000 Euro brutto im Monat sind das zusammen 870 Euro – deutlich mehr als die Lohnsteuer in derselben Gehaltsklasse.

Entscheidend sind die beiden Beitragsbemessungsgrenzen, denn oberhalb davon steigen die Beiträge nicht weiter. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung deutlich niedriger bei 69.750 Euro. Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Kranken- und Pflegebeiträge mehr. Genau deshalb sinkt die Abgabenquote bei hohen Einkommen wieder, obwohl der Steuersatz steigt.

Zwei Sonderregeln fallen auf. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr Pflegeversicherung, und diesen Zuschlag trägt der Arbeitnehmer allein – bei 4.000 Euro brutto sind das 24 Euro im Monat. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um je 0,25 Punkte bis zum fünften Kind. Und Sachsen verteilt die Pflegeversicherung anders: Weil dort der Buß- und Bettag Feiertag blieb, zahlen Arbeitnehmer 0,5 Punkte mehr und Arbeitgeber entsprechend weniger.

Anders als die Lohnsteuer sind die Sozialabgaben nicht progressiv, sondern bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze proportional: Ein zusätzlicher Euro Brutto kostet unterhalb der Grenze immer denselben Prozentsatz an Sozialabgaben, egal ob das Ausgangsgehalt bei 2.000 oder bei 6.000 Euro liegt. Das unterscheidet sie grundlegend von der Einkommensteuer, deren Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Für die Grenzbelastung einer Gehaltserhöhung bedeutet das: Solange beide Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht erreicht sind, bleibt der Sozialabgaben-Anteil an jedem zusätzlichen Euro konstant, während der Steueranteil mit dem Einkommen wächst – die Sozialabgaben sind also der stabilere, die Lohnsteuer der variablere Teil der Gesamtbelastung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Warum steigen Sozialabgaben nicht progressiv wie die Lohnsteuer?
Weil sie als feste Prozentsätze auf das Bruttogehalt berechnet werden, nicht nach einem gestaffelten Tarif wie die Einkommensteuer. Bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze kostet jeder zusätzliche Euro Brutto denselben Anteil an Sozialabgaben, unabhängig von der Gehaltshöhe. Erst oberhalb der Grenzen ändert sich das Bild: Für Kranken- und Pflegeversicherung ist bei 69.750 Euro im Jahr Schluss, für Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 101.400 Euro – darüber sinkt der Sozialabgaben-Anteil an einem zusätzlichen Euro auf null, während der Lohnsteueranteil weiter zunimmt.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026 insgesamt?
Der Gesamtbeitrag liegt bei rund 42 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend teilen: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent und Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent. Für den Arbeitnehmer bleiben davon etwa 21 Prozent, für Kinderlose 21,6 Prozent. Nicht paritätisch sind der Kinderlosenzuschlag und die Sachsen-Regelung.
Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?
Ungefähr denselben Betrag wie der Arbeitnehmer, bei 4.000 Euro brutto also rund 846 Euro im Monat. Die tatsächlichen Kosten einer Stelle liegen damit gut 21 Prozent über dem Bruttolohn. Hinzu kommen Umlagen für Lohnfortzahlung und Mutterschaft sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die der Arbeitgeber allein trägt – die sind in diesem Rechner nicht enthalten.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge erhoben werden. 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro: Ab diesem Einkommen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Warum unterscheiden sich West und Ost bei der Rentenversicherung nicht mehr?
Bis 2024 gab es tatsächlich noch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die alten und neuen Bundesländer, ein Überbleibsel der Wiedervereinigung. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit eine einheitliche Grenze für die Rentenversicherung, nachdem sich die Lohnentwicklung in Ost und West so weit angeglichen hatte, dass die separate Regelung entfallen konnte. Für die Kranken- und Pflegeversicherung galt ohnehin schon länger eine bundeseinheitliche Grenze, weil sie sich nicht an regionalen Lohnstatistiken, sondern an einer bundesweiten Bezugsgröße orientiert.
Zahlen Minijobber auch Sozialabgaben?
Bei einem klassischen Minijob bis 556 Euro im Monat zahlt der Arbeitnehmer in der Regel keine eigenen Sozialabgaben, sofern er sich nicht ausdrücklich für die Rentenversicherungspflicht entscheidet – dann werden nur rund 3,6 Prozent für die Rentenversicherung fällig, alles andere trägt pauschal der Arbeitgeber. Diese Wahlmöglichkeit lohnt sich meist, weil sie Wartezeiten für die Rente aufbaut und den Anspruch auf Riester-Förderung erhält. Im Übergangsbereich zwischen 556 und 2.000 Euro, dem sogenannten Midijob, steigen die Arbeitnehmeranteile gleitend von nahe null bis zum vollen regulären Satz an – dieser Übergangsbereich wird von diesem Rechner nicht abgebildet, der für reguläre Beschäftigungsverhältnisse oberhalb der Midijob-Grenze gilt.
Warum werden Sozialabgaben paritätisch genannt, obwohl sie unterschiedlich verteilt sind?
Der Begriff bezieht sich auf das Grundprinzip, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte tragen – bei Renten- und Arbeitslosenversicherung trifft das exakt zu. Bei der Krankenversicherung galt lange ein Arbeitgeberanteil, der niedriger war als der Arbeitnehmeranteil, weil der Zusatzbeitrag ursprünglich allein von Beschäftigten getragen wurde; seit 2019 wird auch dieser wieder paritätisch geteilt. Echte Abweichungen von der Parität bleiben der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, den ausschließlich der Arbeitnehmer trägt, und die sächsische Sonderregelung bei der Pflegeversicherung, bei der Arbeitnehmer einen höheren und Arbeitgeber einen entsprechend niedrigeren Anteil zahlen.

Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.

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