Rechnerkiste

Kündigungsfrist-Rechner

Wohnung oder Job kündigen: wann der Vertrag endet – und bis wann die Kündigung zugehen muss.

Der Tag, an dem sie beim Empfänger ankommt – nicht das Absenden.

Bestimmt die Frist, wenn der Vermieter kündigt.

Entscheidet, welche Feiertage bei den Werktagen wegfallen.

Letzter Tag des Vertrags

Der Vertrag endet am 30.11.2026, das sind 100 Tage.

Das sind 100 Tage ab dem Zugang – gesetzliche Frist: 3 Monate.

Gesetzliche Frist
3 Monatezum Monatsende, mit Karenzzeit
Zeit bis zum Ende
100 Tageab dem Zugang gerechnet
Wohndauer
2 Jahrewirkt sich auf diese Frist nicht aus

Wie das zusammenkommt

  1. Die Kündigung geht am Samstag, 22.08.2026 zu. Maßgeblich ist der Zugang, nicht der Poststempel.
  2. Der dritte Werktag des Monats war der 04.08.2026. Die Kündigung kam danach, deshalb zählt die Frist erst ab dem nächsten Monat.
  3. 3 Monate zum Monatsende ergeben den 30.11.2026.

Darauf noch achten

  • Für Mieter darf der Vertrag keine längere Frist als drei Monate vorsehen. Eine längere Klausel ist unwirksam.
  • Ob der Samstag als Werktag zählt, ist umstritten. Ein bis zwei Tage früher zustellen nimmt dem Streit die Grundlage.

So funktioniert’s

Zwei Fragen, dieselbe Rechnung: „Ich kündige heute – wann bin ich raus?“ und „Ich will zum 30. Juni raus – bis wann muss die Kündigung da sein?“ Der Rechner beantwortet beide Richtungen, für Wohnung und Arbeitsvertrag, und zeigt den Rechenweg dazu.

Bei der Wohnung entscheidet die Karenzzeit: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat schon mit, und es sind drei Monate bis zum Monatsende. Einen Tag später verschiebt sich alles um einen ganzen Monat. Welche Tage Werktage sind, hängt vom Bundesland ab – deshalb fragt der Rechner danach.

Beim Arbeitsvertrag lautet die Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat, und der Unterschied entscheidet regelmäßig darüber, ob es der 15. oder erst der Monatsletzte wird. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit stufenweise auf bis zu sieben Monate.

Maßgeblich ist immer der Zugang beim Empfänger, nicht das Absenden. Ein Brief, der am dritten Werktag erst in den Briefkasten geworfen wird, ist rechtzeitig; einer, der an dem Tag erst abgeschickt wird, meist nicht.

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit

Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen stufenweise nach § 622 Abs. 2 BGB. Für Arbeitnehmer selbst bleibt es unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Kündigungsfrist des Arbeitgebers, jeweils zum Monatsende
BetriebszugehörigkeitFrist
ab 2 Jahren1 Monat
ab 5 Jahren2 Monate
ab 8 Jahren3 Monate
ab 10 Jahren4 Monate
ab 12 Jahren5 Monate
ab 15 Jahren6 Monate
ab 20 Jahren7 Monate

Kündigungsfristen des Vermieters nach Wohndauer

Bei Wohnraum gilt die Dreimonatsfrist nur für den Mieter als Höchstgrenze. Für den Vermieter verlängert sie sich mit der Dauer des Mietverhältnisses – ein Ausgleich dafür, dass er im Gegensatz zum Mieter überhaupt nur bei berechtigtem Interesse kündigen darf, etwa Eigenbedarf.

Kündigungsfrist des Vermieters nach Wohndauer (§ 573c BGB)
WohndauerFrist
bis 5 Jahre3 Monate
ab 5 Jahren6 Monate
ab 8 Jahren9 Monate

Sonderfall Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit gilt eine eigene, kürzere Frist: zwei Wochen ohne festen Endtermin, weder zum 15. noch zum Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten gleichermaßen und höchstens für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – danach greift automatisch die reguläre Grundfrist von vier Wochen.

Eine Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein; ohne diese Vereinbarung gilt von Anfang an die reguläre Frist, auch in den ersten Monaten. Für Auszubildende gilt eine eigene Regelung: Während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, danach nur noch aus wichtigem Grund oder mit vierwöchiger Frist bei einer Aufgabe des Ausbildungsziels.

Häufige Fragen

Zählt das Datum des Briefs oder der Tag, an dem er ankommt?
Es zählt der Zugang beim Empfänger. Eine Kündigung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann – bei einem Briefkasten also mit der Leerung am selben oder nächsten Tag. Deshalb fragt der Rechner nach dem Zugang und nicht nach dem Absendedatum. Wer sicher gehen will, wirft persönlich ein und nimmt einen Zeugen mit.
Was ist der „dritte Werktag“ und zählt der Samstag mit?
Werktage sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage. Für die Kündigung von Wohnraum zählt der Samstag nach überwiegender Ansicht mit – anders als bei der Mietzahlung, für die der Bundesgerichtshof ihn ausgenommen hat. Ganz eindeutig ist die Frage nicht. Der Rechner rechnet mit Samstag als Werktag; wer den Streit vermeiden will, stellt ein bis zwei Tage früher zu.
Warum sind vier Wochen nicht dasselbe wie ein Monat?
Vier Wochen sind immer genau 28 Tage, ein Monat je nach Kalender 28 bis 31. Bei einer Kündigung am 5. März laufen die vier Wochen am 2. April ab, und der nächste zulässige Endtermin ist der 15. April. Wäre die Frist ein Monat zum Monatsende, wäre es der 30. April geworden.
Gilt für mich die längere Frist des Arbeitgebers auch, wenn ich selbst kündige?
Von Gesetzes wegen nicht: Die gestaffelten Fristen nach Betriebszugehörigkeit gelten nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Der Arbeitsvertrag kann aber eine längere Frist vereinbaren, die dann für beide Seiten gleich lang sein muss. Steht im Vertrag mehr, gilt der Vertrag.
Kann mein Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorschreiben?
Für Mieter nicht. Die drei Monate sind eine Höchstfrist, längere Klauseln sind unwirksam. Etwas anderes gilt nur bei einem echten Zeitmietvertrag oder einem vereinbarten Kündigungsverzicht. Für den Vermieter verlängert sich die Frist dagegen mit der Wohndauer auf sechs Monate nach fünf und neun Monate nach acht Jahren.
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Er rechnet die gesetzlichen Regelfristen aus und zeigt den Rechenweg, damit du das Ergebnis nachvollziehen kannst. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Zeitmietverträge, Sonderkündigungsrechte und individuelle Vertragsklauseln bildet er nicht ab. Wenn viel davon abhängt, lass die Frist von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt prüfen.