Kündigungsfrist-Rechner
Wohnung oder Job kündigen: wann der Vertrag endet – und bis wann die Kündigung zugehen muss.
Der Tag, an dem sie beim Empfänger ankommt – nicht das Absenden.
Bestimmt die Frist, wenn der Vermieter kündigt.
Entscheidet, welche Feiertage bei den Werktagen wegfallen.
Letzter Tag des Vertrags
Der Vertrag endet am 30.11.2026, das sind 100 Tage.Das sind 100 Tage ab dem Zugang – gesetzliche Frist: 3 Monate.
- Gesetzliche Frist
- 3 Monatezum Monatsende, mit Karenzzeit
- Zeit bis zum Ende
- 100 Tageab dem Zugang gerechnet
- Wohndauer
- 2 Jahrewirkt sich auf diese Frist nicht aus
Wie das zusammenkommt
- Die Kündigung geht am Samstag, 22.08.2026 zu. Maßgeblich ist der Zugang, nicht der Poststempel.
- Der dritte Werktag des Monats war der 04.08.2026. Die Kündigung kam danach, deshalb zählt die Frist erst ab dem nächsten Monat.
- 3 Monate zum Monatsende ergeben den 30.11.2026.
Darauf noch achten
- Für Mieter darf der Vertrag keine längere Frist als drei Monate vorsehen. Eine längere Klausel ist unwirksam.
- Ob der Samstag als Werktag zählt, ist umstritten. Ein bis zwei Tage früher zustellen nimmt dem Streit die Grundlage.
So funktioniert’s
Zwei Fragen, dieselbe Rechnung: „Ich kündige heute – wann bin ich raus?“ und „Ich will zum 30. Juni raus – bis wann muss die Kündigung da sein?“ Der Rechner beantwortet beide Richtungen, für Wohnung und Arbeitsvertrag, und zeigt den Rechenweg dazu.
Bei der Wohnung entscheidet die Karenzzeit: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zu, zählt dieser Monat schon mit, und es sind drei Monate bis zum Monatsende. Einen Tag später verschiebt sich alles um einen ganzen Monat. Welche Tage Werktage sind, hängt vom Bundesland ab – deshalb fragt der Rechner danach.
Beim Arbeitsvertrag lautet die Grundfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Vier Wochen sind nicht dasselbe wie ein Monat, und der Unterschied entscheidet regelmäßig darüber, ob es der 15. oder erst der Monatsletzte wird. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit stufenweise auf bis zu sieben Monate.
Maßgeblich ist immer der Zugang beim Empfänger, nicht das Absenden. Ein Brief, der am dritten Werktag erst in den Briefkasten geworfen wird, ist rechtzeitig; einer, der an dem Tag erst abgeschickt wird, meist nicht.
Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit
Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die gesetzliche Grundfrist von vier Wochen stufenweise nach § 622 Abs. 2 BGB. Für Arbeitnehmer selbst bleibt es unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
| Betriebszugehörigkeit | Frist |
|---|---|
| ab 2 Jahren | 1 Monat |
| ab 5 Jahren | 2 Monate |
| ab 8 Jahren | 3 Monate |
| ab 10 Jahren | 4 Monate |
| ab 12 Jahren | 5 Monate |
| ab 15 Jahren | 6 Monate |
| ab 20 Jahren | 7 Monate |
Kündigungsfristen des Vermieters nach Wohndauer
Bei Wohnraum gilt die Dreimonatsfrist nur für den Mieter als Höchstgrenze. Für den Vermieter verlängert sie sich mit der Dauer des Mietverhältnisses – ein Ausgleich dafür, dass er im Gegensatz zum Mieter überhaupt nur bei berechtigtem Interesse kündigen darf, etwa Eigenbedarf.
| Wohndauer | Frist |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 3 Monate |
| ab 5 Jahren | 6 Monate |
| ab 8 Jahren | 9 Monate |
Sonderfall Probezeit
Während einer vereinbarten Probezeit gilt eine eigene, kürzere Frist: zwei Wochen ohne festen Endtermin, weder zum 15. noch zum Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB). Das gilt für beide Seiten gleichermaßen und höchstens für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – danach greift automatisch die reguläre Grundfrist von vier Wochen.
Eine Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart sein; ohne diese Vereinbarung gilt von Anfang an die reguläre Frist, auch in den ersten Monaten. Für Auszubildende gilt eine eigene Regelung: Während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, danach nur noch aus wichtigem Grund oder mit vierwöchiger Frist bei einer Aufgabe des Ausbildungsziels.
Häufige Fragen
Zählt das Datum des Briefs oder der Tag, an dem er ankommt?
Was ist der „dritte Werktag“ und zählt der Samstag mit?
Warum sind vier Wochen nicht dasselbe wie ein Monat?
Gilt für mich die längere Frist des Arbeitgebers auch, wenn ich selbst kündige?
Kann mein Mietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorschreiben?
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
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