Trinkgeld-Splitter
Rechnung plus Trinkgeld fair auf alle aufteilen – mit dem Betrag, den jede Person wirklich zahlt.
Aufrunden macht das Zahlen einfacher – der Aufschlag geht als Trinkgeld mit.
Aufgeteilt auf 3 Personen
17,82 € pro Person, insgesamt 53,46 € inklusive 4,86 € Trinkgeld.Jede Person zahlt 17,82 €. Auf den Tisch kommen 53,46 € – davon 4,86 € Trinkgeld.
- Gesamtbetrag
- 53,46 €mit Trinkgeld
- Trinkgeld
- 4,86 €für den Service
- Trinkgeld effektiv
- 10,00 %genau wie eingestellt
So funktioniert’s
Am Ende eines gemeinsamen Abends steht immer dieselbe Rechenaufgabe: Rechnung, Trinkgeld, geteilt durch alle. Gib den Betrag ein, wähle das Trinkgeld und die Zahl der Personen – der Rechner sagt dir sofort, was jede Person auf den Tisch legt. Wer nur weiß, was das eigene Gericht gekostet hat, schaltet auf „Pro Person“ um und gibt diesen Betrag ein – die Gesamtsumme rechnet sich von selbst.
In Deutschland sind 5 bis 10 Prozent Trinkgeld üblich, bei besonders gutem Service auch mehr. Trinkgeld ist freiwillig und immer eine Anerkennung, keine Pflicht. Praktisch ist das Aufrunden: Wenn jede Person auf 50 Cent oder einen ganzen Euro aufrundet, wird das Zahlen einfacher – der Rest geht als Trinkgeld mit. Der Rechner zeigt dir, wie viel Prozent dabei am Ende zusammenkommen.
Gerechnet wird in ganzen Cent, damit sich kein Rundungsfehler einschleicht. Geht die Summe nicht glatt auf, wird pro Person auf den nächsten Cent aufgerundet – so reicht der Betrag am Tisch immer.
Trinkgeld international
Wie viel Trinkgeld angemessen ist, unterscheidet sich stark von Land zu Land – wer im Ausland isst, sollte die dortige Gepflogenheit kennen und nicht die deutsche mitnehmen.
| Land | Üblich |
|---|---|
| Deutschland, Österreich, Schweiz | 5–10 %, aufgerundet |
| USA | 15–20 %, gilt als fester Bestandteil des Lohns |
| Vereinigtes Königreich | 10–12,5 %, oft schon als „service charge“ auf der Rechnung |
| Frankreich, Italien | Bedienung meist gesetzlich inbegriffen, zusätzlich wenig oder nichts üblich |
| Japan | Kein Trinkgeld – gilt teils sogar als unhöflich |
In den USA ist Trinkgeld praktisch keine Kür: Der gesetzliche Mindestlohn für Servicekräfte liegt dort in vielen Bundesstaaten deutlich unter dem allgemeinen Mindestlohn, weil das Trinkgeld den Unterschied ausgleichen soll.
Wann Trinkgeld schon inbegriffen ist
Manche Rechnungen weisen bereits ein „Bedienungsgeld“ oder eine „Service Charge“ aus – dann ist das Trinkgeld bereits Teil des Preises, und was zusätzlich gegeben wird, ist eine Extra-Anerkennung, keine Pflicht. Steht auf der Rechnung nichts dergleichen, ist das Trinkgeld in Deutschland vollständig freiwillig und geht direkt an die Bedienung, nicht an den Betrieb.
Woher der Name kommt und wie es steuerlich behandelt wird
Das Wort „Trinkgeld“ meint wörtlich Geld für ein Getränk – ursprünglich eine kleine Zugabe, mit der sich die Bedienung nach Feierabend selbst ein Getränk leisten konnte, nicht eine Bewertung der Servicequalität wie im heutigen Verständnis. Ähnliche Ursprünge hat das englische „tip“, das häufig, aber nicht gesichert, auf „to insure promptness“ zurückgeführt wird.
Steuerlich ist Deutschland ungewöhnlich großzügig: Trinkgeld, das Angestellte freiwillig von Gästen erhalten, ist nach § 3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei, ohne Obergrenze – solange kein Rechtsanspruch darauf besteht. Für Selbstständige, etwa eine Friseurmeisterin mit eigenem Salon, gilt diese Steuerfreiheit dagegen nicht.
Häufige Fragen
Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich?
Kann ich den Betrag pro Person eingeben statt der Gesamtrechnung?
Warum zahlt jede Person ein paar Cent mehr als der geteilte Betrag?
Wird das Trinkgeld auf den Betrag vor oder nach dem Aufrunden berechnet?
Kann ich das Ergebnis mit anderen teilen?
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