Rechnerkiste

Kleine Rechner, die eine Frage wirklich beantworten.

Keine Anmeldung, keine Tabelle, kein Download. Werte eintragen, Ergebnis ablesen, Link teilen. Alles rechnet direkt in deinem Browser.

Wege

Mehrere Rechner zu einem Urteil kombiniert, statt einer isolierten Zahl.

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Wie die Rechner funktionieren

Jeder Rechner auf dieser Seite ist eine reine Formel, keine Schätzung und keine Anfrage an ein Sprachmodell. Du trägst Werte ein, im selben Moment rechnet eine Funktion im Browser das Ergebnis aus – ohne Serverumweg, ohne Konto, ohne dass die Zahlen irgendwo ankommen außer bei dir. Deshalb reagiert das Ergebnis beim Tippen und nicht erst nach einem Klick auf „Berechnen“, und deshalb funktionieren die Rechner auch offline weiter, sobald die Seite einmal geladen ist.

Das hat eine Kehrseite: Ein Rechner ist immer so gut wie das Modell dahinter. Wo eine Frage einen echten Ermessensspielraum hat – etwa bei einer Kündigungsfrist mit tarifvertraglicher Sonderregel oder einer Steuerlast mit individuellen Freibeträgen – bildet der Rechner den Regelfall ab und sagt das auch dazu. Die Grenzen jedes Modells stehen im Abschnitt „So funktioniert’s“ auf der jeweiligen Tool-Seite.

Woher die Zahlen kommen

Feiertage – die Grundlage für Brückentage-, Arbeitstage- und Kündigungsfristen-Rechner – kommen nicht aus einer im Netz gesuchten Liste, sondern werden berechnet: Das Osterdatum ergibt sich aus der Gauß-Osterformel, alle beweglichen Feiertage hängen rechnerisch daran, die festen stehen in einer nach Bundesland gepflegten Tabelle. Damit stimmen die Termine auch für Jahre, die weit in der Zukunft liegen, und ein regelmäßiger Abgleich gegen eine zweite Quelle deckt auf, wenn sich eine Rechtsänderung nicht mehr in der Rechnung widerspiegelt.

Steuer- und Sozialabgabenwerte – Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung – tragen ein Stand-Datum und gelten für das damit bezeichnete Jahr. Ändert sich ein Wert zum Jahreswechsel, wird er hier nachgezogen, nicht stillschweigend fortgeschrieben.

Was die Rechner nicht sind

Jedes Ergebnis ist rechnerische Orientierung, keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Bei arbeits-, miet- und sozialrechtlichen Fragen entscheidet am Ende der Einzelfall, und regionale oder individuelle Sonderregelungen sind nicht in jedem Rechner abgebildet. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, sollte sie bei einer Steuerberatung, einer Rechtsberatung oder – je nach Rechner – bei Arbeitgeber, Krankenkasse oder Rentenversicherung einholen.

Mehr zu Betreiber, Finanzierung über Werbung und Empfehlungen sowie zum Prüfverfahren hinter den Rechnern steht auf der Über-uns-Seite.

Was einen Rechner hier auszeichnet

Die Auswahl der Rechner folgt einer einfachen Regel: Ein Thema kommt dazu, wenn eine Alltagsfrage sich in einem Satz stellen lässt und keine befriedigende, kostenlose Antwort dafür existiert – entweder, weil vorhandene Rechner zu grob rechnen, zu viele Werbeklicks brauchen oder ein Konto verlangen, bevor sie ein Ergebnis zeigen. Brückentage, Kaufnebenkosten je Bundesland oder die Fünftelregelung bei einer Abfindung sind typische Beispiele: Fragen, die selten, aber dann sehr konkret gestellt werden.

Werbung und Empfehlungslinks finanzieren die Seite, ändern aber nichts an der Rechenlogik selbst: Ein Kreditrechner empfiehlt keinen bestimmten Kredit, ein Versicherungsvergleich keine bestimmte Police. Wo ein Rechner auf ein Angebot verweist, steht das an der jeweiligen Stelle als Werbung gekennzeichnet und getrennt vom Ergebnis darüber – wer nur rechnen will, kann jeden Hinweis ignorieren, ohne dass sich das Ergebnis dadurch ändert.

Für wen die Seite gedacht ist

Die Rechner richten sich an alle, die eine konkrete Zahl brauchen, nicht an eine Fachöffentlichkeit: an Angestellte, die eine Gehaltserhöhung einordnen wollen, an Paare, die vor einem Immobilienkauf stehen, an Eltern, die Elterngeld und Kindergeld zusammenrechnen, und an alle, die einfach wissen wollen, wie viele Brückentage das nächste Jahr hergibt. Fachbegriffe wie „Vorabpauschale“ oder „Beitragsbemessungsgrenze“ tauchen dort auf, wo sie zur Frage gehören – erklärt im Fließtext, nicht vorausgesetzt.

Jeder Rechner funktioniert auf dem Smartphone genauso wie am Rechner, ohne App und ohne Installation: Ein Link genügt, und die Eingaben stehen darin, sodass ein einmal ausgefülltes Ergebnis sich direkt weiterschicken lässt – an eine Partnerin, einen Steuerberater oder einfach als Gedankenstütze für später.