Abfindungsrechner
Steuer auf eine Abfindung mit der Fünftelregelung nach § 34 EStG – im Vergleich zur vollen Versteuerung im selben Jahr.
Einkommen & Abfindung
Für das Jahr der Auszahlung, laut Steuerbescheid oder überschlagen.
Brutto, laut Aufhebungsvertrag.
Netto von der Abfindung
19.670,00 € netto von 30.000,00 € Abfindung, das sind 34,43 Prozent Abgaben.Davon gehen 10.330,00 € an Steuern und Abgaben ab – das sind 34,43 % der Abfindung.
- Steuer mit Fünftelregelung
- 10.330,00 €auf die Abfindung
- Steuer ohne Fünftelregelung
- 11.529,00 €bei voller Versteuerung im selben Jahr
- Ersparnis
- 1.199,00 €durch die Fünftelregelung
- Effektiver Steuersatz
- 34,43 %auf die Abfindung
Was von der Abfindung abgeht
- Abfindung (brutto)30.000,00 €
- Einkommensteuer (Fünftelregelung)-10.330,00 €
- Solidaritätszuschlag0,00 €
- Netto von der Abfindung19.670,00 €
Auffällig
- Die Fünftelregelung spart hier 1.199 € Einkommensteuer gegenüber einer sofortigen vollen Versteuerung im selben Jahr.
- Der Vorteil der Fünftelregelung ist am größten, wenn das reguläre Einkommen im Abfindungsjahr niedrig ist – etwa, weil auf die Kündigung eine Zeit ohne oder mit geringerem Einkommen folgt. Wer die Wahl hat, sollte den Auszahlungstermin danach ausrichten.
So funktioniert’s
Eine Abfindung ist kein steuerfreies Trostpflaster – sie wird zum übrigen Jahreseinkommen addiert und dort ganz normal besteuert. Ohne Korrektur würde eine große Einmalzahlung den Grenzsteuersatz für dieses Jahr in die Höhe treiben, obwohl sie wirtschaftlich eine Entschädigung für mehrere Jahre entgangenes Gehalt ist. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gleicht genau das aus: Sie besteuert rechnerisch nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich und multipliziert die daraus entstehende Steuer mit fünf – bei einer progressiven Steuerkurve kommt dabei nie mehr heraus als bei sofortiger voller Versteuerung.
Wie stark die Regelung hilft, hängt fast ausschließlich vom regulären Einkommen im Abfindungsjahr ab. Bei einem durchschnittlichen Gehalt spart sie meist einen niedrigen vierstelligen Betrag. Folgt auf die Kündigung dagegen ein Jahr mit wenig oder keinem Einkommen, kann die Ersparnis um ein Vielfaches höher ausfallen – im Extremfall bleibt eine Abfindung von 30.000 Euro sogar komplett steuerfrei, wenn ein Fünftel davon unter dem Grundfreibetrag bleibt. Wer den Auszahlungstermin mitgestalten kann, sollte diesen Effekt kennen, bevor der Aufhebungsvertrag unterschrieben wird.
Wer bereits im Spitzensteuersatz von 42 oder 45 Prozent liegt, für den bringt die Fünftelregelung dagegen nichts mehr – dort ändert sich der Grenzsteuersatz durch die Abfindung nicht, ganz gleich ob sie auf einmal oder rechnerisch verteilt besteuert wird. Der Rechner weist diesen Fall aus, statt eine Ersparnis vorzutäuschen, die es dort nicht gibt.
Für die Einkommensteuer selbst rechnet dieser Rechner mit derselben Tarifformel wie der Brutto-Netto-Rechner (§ 32a EStG) – wer sein zu versteuerndes Einkommen noch nicht kennt, findet dort die Herleitung aus dem Bruttogehalt. Nicht abgebildet sind Kirchensteuer-Erlasse aus Billigkeitsgründen, die Verteilung einer Abfindung über zwei Kalenderjahre sowie Sonderfälle wie eine parallel laufende Abfindung für den Betriebsrat. Alle Angaben sind Näherungen und keine Steuerberatung.
Die Fünftelregelung Schritt für Schritt
Ein Beispiel macht das Verfahren greifbar: 40.000 Euro reguläres zu versteuerndes Einkommen, dazu eine Abfindung von 30.000 Euro. Ein Fünftel davon sind 6.000 Euro.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Steuer auf 40.000 € (ohne Abfindung) | 7.209 € |
| Steuer auf 46.000 € (plus ein Fünftel) | 9.171 € |
| Differenz | 1.962 € |
| Differenz × 5 = Steuer auf die Abfindung | 9.810 € |
Zum Vergleich: Bei sofortiger voller Versteuerung der Abfindung im selben Jahr fielen 11.055 Euro Steuer an – die Fünftelregelung spart in diesem Beispiel 1.245 Euro. Der Effekt ist bei diesem Einkommen also spürbar, aber kein Wunder: effektiv rund 32,7 Prozent Steuer statt der vollen 36,9 Prozent.
Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung genau?
Was zählt als zu versteuerndes Einkommen für diesen Rechner?
Warum spart die Fünftelregelung bei niedrigem Einkommen mehr?
Wann bringt die Fünftelregelung gar nichts mehr?
Kann ich den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung beeinflussen?
Muss ich für die Fünftelregelung etwas beantragen?
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