Elternzeit-Planer
Lebensmonate, Mutterschutz und Anmeldefristen als ein Zeitstrahl – vom errechneten Termin an.
Oder das tatsächliche Geburtsdatum, wenn das Kind schon da ist.
Geplante Elternzeit insgesamt
14 Monate Elternzeit geplant, davon 14 mit Basiselterngeld.Davon 14 Monate mit Basiselterngeld. Die zwei Partnermonate sind dabei.
Die Zeiträume
Elternteil 1
22.08.2026 – 21.08.2027
12 Monate · Lebensmonat 1 bis 12
Die ersten 8 Wochen sind Mutterschutz und werden auf die Elternzeit angerechnet.
Elternteil 2
22.08.2027 – 21.10.2027
2 Monate · Lebensmonat 13 bis 14
Termine und Fristen
- 04.07.2026Elternteil 1: Elternzeit anmelden
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden – verbindlich für die ersten zwei Jahre.
- 11.07.2026Mutterschutz beginnt
6 Wochen vor dem errechneten Termin. Ab hier darf Elternteil 1 nicht mehr arbeiten, wenn es nicht ausdrücklich gewünscht ist.
- 22.08.2026Geburt (errechneter Termin)
Ab diesem Tag zählen die Lebensmonate des Kindes.
- 22.08.2026Elternteil 1: Elternzeit beginnt
Lebensmonat 1 des Kindes.
- 17.10.2026Mutterschutz endet
8 Wochen nach der Geburt. Diese Zeit wird auf die Elternzeit von Elternteil 1 angerechnet.
- 22.11.2026Elterngeld spätestens jetzt beantragen
Elterngeld wird rückwirkend nur für 3 Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer später beantragt, verliert die ersten Monate.
- 04.07.2027Elternteil 2: Elternzeit anmelden
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden – verbindlich für die ersten zwei Jahre.
- 22.08.2027Elternteil 1: zurück im Job
Die Elternzeit endete am Tag davor, mit Ablauf von Lebensmonat 12.
- 22.08.2027Elternteil 2: Elternzeit beginnt
Lebensmonat 13 des Kindes.
- 22.10.2027Elternteil 2: zurück im Job
Die Elternzeit endete am Tag davor, mit Ablauf von Lebensmonat 14.
- 22.08.20293. Geburtstag des Kindes
Bis hierhin ist Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Danach können noch bis zu 24 Monate genommen werden.
So funktioniert’s
Elternzeit wird in Lebensmonaten des Kindes gerechnet, nicht in Kalendermonaten: Der erste Lebensmonat beginnt am Geburtstag und endet am Tag vor dem gleichen Datum im Folgemonat. Genau danach richten sich Elterngeld-Monate und Anmeldefristen – deshalb rechnet der Planer alles aus dem Geburtstermin heraus.
Drei Fristen entscheiden über Geld und Planbarkeit: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und endet acht Wochen nach der Geburt (zwölf bei Mehrlings- und Frühgeburten). Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitgeteilt werden – für Zeiträume ab dem dritten Geburtstag sind es dreizehn Wochen. Und Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt: Wer zu spät beantragt, verliert die ersten Monate endgültig.
Basiselterngeld gibt es für zwölf Lebensmonate. Zwei weitere Partnermonate kommen dazu, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate nehmen; Alleinerziehende bekommen die vierzehn Monate ohne diese Bedingung. Elternzeit selbst ist deutlich länger möglich – bis zu 36 Monate je Elternteil, davon bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag. Diese Monate sind dann unbezahlt, sofern nicht ElterngeldPlus greift.
Der Planer zeigt Zeiträume und Termine, er prüft keinen Einzelfall und berechnet keine Beträge. Wie hoch dein Elterngeld ausfällt, hängt vom Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate ab – das klärt die Elterngeldstelle.
Alle Fristen auf einen Blick
| Frist | Zeitpunkt |
|---|---|
| Mutterschutz vor der Geburt | 6 Wochen vor dem errechneten Termin |
| Mutterschutz nach der Geburt | 8 Wochen (12 bei Mehrlings-/Frühgeburt) |
| Anmeldung Elternzeit (bis 3. Geburtstag) | spätestens 7 Wochen vor Beginn |
| Anmeldung Elternzeit (ab 3. Geburtstag) | spätestens 13 Wochen vor Beginn |
| Rückwirkender Elterngeld-Antrag | höchstens 3 Monate |
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG beginnt nicht erst mit der Elternzeit selbst, sondern schon mit deren Anmeldung – frühestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn. Bei Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes verlängert sich dieser Vorlauf auf vierzehn Wochen.
Der Schutz gilt bis zum Ende der Elternzeit und schließt an den Mutterschutz nahtlos an, wenn beide Zeiträume direkt aufeinanderfolgen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Betriebsstilllegung.
Teilzeit während der Elternzeit
Elternzeit bedeutet nicht zwingend, vollständig zu pausieren: Nach § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, in der Regel zwischen 15 und 32 Wochenstunden. Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn gestellt werden – dieselbe Frist wie für die Elternzeit selbst.
Wird während des Elterngeldbezugs in Teilzeit gearbeitet, wird das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet – bei ElterngeldPlus günstiger als beim Basiselterngeld. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, muss das aber schriftlich innerhalb von vier Wochen begründen.
Häufige Fragen
Was ist ein Lebensmonat?
Wie lange dauert der Mutterschutz?
Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Wie viele Monate Elterngeld gibt es?
Kann ich Elternzeit nach dem dritten Geburtstag nehmen?
Ist das eine verbindliche Auskunft?
Passt dazu
- Kindergeld-RechnerKindergeld für alle Kinder, die Restlaufzeit je Kind – und die Günstigerprüfung gegen den Kinderfreibetrag.
- Elterngeld-RechnerErsatzrate, Mindest- und Höchstbetrag, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag nach dem BEEG – Basis und ElterngeldPlus im Vergleich.
- Geburtstermin-RechnerErrechneter Termin und Schwangerschaftswoche ab dem ersten Tag der letzten Periode – nach der Naegele-Regel.