Rechnerkiste

Arbeitgeberkosten berechnen

Arbeitgeberbrutto und Lohnnebenkosten berechnen – Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Gesamtkosten und der Abstand zum Netto.

Gehalt

Ledig, verwitwet oder geschieden, ohne Kind im Haushalt.

Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.

Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.

Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Netto

2.605,50 € netto pro Monat aus 4.000,00 € brutto.

Von 4.000,00 € brutto gehen 34,86 % an Steuern und Sozialabgaben ab.

Steuern
524,50 €13,11 % vom Brutto
Sozialabgaben
870,00 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Von 100 € mehr bleiben
54,25 €45,75 % Grenzbelastung
Kosten für den Arbeitgeber
4.846,00 €Brutto plus Arbeitgeberanteil

Steuern

  • Lohnsteuer524,50 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Summe524,50 €

Sozialabgaben

  • Rentenversicherung372,00 €
  • Arbeitslosenversicherung52,00 €
  • Krankenversicherung350,00 €
  • Pflegeversicherung96,00 €
  • Summe870,00 €

Vom Brutto zum Netto

  • Bruttolohn4.000,00 €
  • Sozialabgaben-870,00 €
  • Steuern-524,50 €
  • Netto2.605,50 €

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 37.062,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 9.672,00 €.

Wichtig zu wissen

  • Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.

So funktioniert’s

Zwischen dem, was eine Stelle kostet, und dem, was auf dem Konto ankommt, liegt ungefähr der Faktor zwei. Bei 4.000 Euro Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber rund 846 Euro Sozialversicherungsanteil obendrauf, die Stelle kostet also etwa 4.846 Euro im Monat. Beim Arbeitnehmer kommen davon rund 2.606 Euro an. Von jedem Euro Arbeitgeberkosten landen damit knapp 54 Cent im Portemonnaie.

Der Arbeitgeberanteil entspricht weitgehend dem des Arbeitnehmers, weil die Sozialversicherung paritätisch finanziert ist: je 9,3 Prozent Rentenversicherung, je 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, je die Hälfte des Krankenkassenbeitrags samt Zusatzbeitrag und je 1,8 Prozent Pflegeversicherung. Nicht geteilt werden der Kinderlosenzuschlag, den der Arbeitnehmer allein trägt, und die sächsische Sonderverteilung bei der Pflegeversicherung.

Nicht in dieser Rechnung enthalten sind die Umlagen U1 für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und U2 für Mutterschaftsaufwendungen, die Insolvenzgeldumlage sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung – letztere trägt der Arbeitgeber allein, und ihre Höhe hängt von der Gefahrklasse der Branche ab. Zusammen machen diese Posten je nach Betrieb noch einmal etwa 1,5 bis 4 Prozent des Bruttolohns aus.

International liegt Deutschland mit seinen Lohnnebenkosten im oberen Mittelfeld der Industrieländer, allerdings nicht an der Spitze: Länder wie Frankreich oder Belgien weisen traditionell noch höhere Arbeitgeberanteile aus, während angelsächsische Länder wie die USA oder Großbritannien mit deutlich niedrigeren gesetzlichen Sozialabgaben arbeiten und dafür private Kranken- und Rentenvorsorge stärker in Eigenverantwortung liegt. Dieser Unterschied erklärt einen erheblichen Teil dessen, warum internationale Gehaltsvergleiche allein über den Bruttolohn in die Irre führen: Ein niedrigeres Arbeitgeberbrutto in einem Land mit geringen gesetzlichen Nebenkosten kann für den Arbeitnehmer am Ende ähnlich viel oder sogar mehr bedeuten als ein höheres Brutto in einem Land mit hoher gesetzlicher Umlage – nur verteilt sich die Belastung anders zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Sind die deutschen Lohnnebenkosten im internationalen Vergleich hoch?
Im oberen Mittelfeld, aber nicht an der Spitze. Länder wie Frankreich oder Belgien weisen traditionell noch höhere gesetzliche Arbeitgeberanteile aus, während in den USA oder Großbritannien die gesetzlichen Sozialabgaben niedriger liegen und dafür private Kranken- und Rentenvorsorge einen größeren Teil der Eigenverantwortung trägt. Ein reiner Bruttolohn-Vergleich zwischen Ländern führt deshalb in die Irre: Entscheidend ist, wie viel am Ende beim Arbeitnehmer ankommt und welche Absicherung im Gegenzug gesetzlich mitfinanziert ist, nicht die nominale Höhe des Arbeitgeberbruttos allein.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Deutschland?
Der gesetzliche Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung liegt bei rund 21 Prozent des Bruttolohns. Hinzu kommen Umlagen und die Unfallversicherung mit noch einmal etwa 1,5 bis 4 Prozent. Als Faustregel rechnen Arbeitgeber mit Gesamtkosten von 122 bis 125 Prozent des Bruttolohns. Weitere Kosten wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Arbeitsplatz und Weiterbildung sind darin noch nicht enthalten.
Warum bleibt vom Arbeitgeberbrutto so wenig übrig?
Weil auf dem Weg zwei Mal abgezogen wird: erst der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, dann beim Arbeitnehmer noch einmal Sozialabgaben, Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei 4.846 Euro Arbeitgeberkosten kommen so rund 2.606 Euro netto an. Der Abstand wächst mit dem Einkommen, solange die Beitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht sind – darüber wird er wieder kleiner.
Was bringt eine Gehaltserhöhung dem Arbeitgeber und mir?
Eine Erhöhung um 100 Euro brutto kostet den Arbeitgeber rund 121 Euro und bringt dem Arbeitnehmer bei 4.000 Euro Ausgangsgehalt rund 54 Euro netto. Deshalb sind steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendungen oft effizienter: Sachbezüge bis 50 Euro im Monat, das Deutschlandticket, betriebliche Altersvorsorge aus dem Bruttolohn oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung kommen ungeschmälert oder deutlich weniger belastet an.
Warum kalkulieren Arbeitgeber oft mit einem festen Faktor auf das Brutto?
Weil sich die Lohnnebenkosten je nach Gehaltshöhe und Beitragsbemessungsgrenzen leicht unterscheiden, in der Personalplanung aber eine schnelle Überschlagsrechnung gebraucht wird. Üblich ist deshalb ein Pauschalfaktor von 1,20 bis 1,25 auf das Bruttogehalt, der neben dem gesetzlichen Sozialversicherungsanteil auch Umlagen und die branchenabhängige Unfallversicherung grob mit abdeckt. Für ein einzelnes Gehalt ist dieser Faktor eine brauchbare Näherung; für eine genaue Kalkulation, etwa bei Budgetplanungen oder Ausschreibungen, lohnt sich die exakte Berechnung mit den tatsächlichen Beitragssätzen und der branchenspezifischen Unfallversicherungs-Gefahrklasse.
Wie hoch ist die Unfallversicherung, die der Arbeitgeber allein zahlt?
Das hängt stark von der Gefahrklasse der Branche ab, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft festgelegt wird: Ein Bürojob in der Verwaltung kann mit deutlich unter einem Prozent des Bruttolohns veranschlagt sein, ein Beruf mit hohem Unfallrisiko wie im Baugewerbe oder in der Forstwirtschaft dagegen mit mehreren Prozent. Der Beitrag wird ausschließlich vom Arbeitgeber getragen und fließt nicht über die Lohnabrechnung, sondern direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft. Weil die Gefahrklassen je Wirtschaftszweig einzeln festgelegt werden, lässt sich kein allgemeingültiger Prozentsatz für alle Branchen angeben – dieser Rechner bildet die Unfallversicherung deshalb bewusst nicht mit ab.
Was sind U1 und U2, die manchmal in Arbeitgeberkosten auftauchen?
Zwei Umlagen, mit denen sich Arbeitgeber gegen die Kosten der Entgeltfortzahlung absichern: Die U1 erstattet einen Teil des fortgezahlten Lohns bei Krankheit der Beschäftigten, die U2 übernimmt die vollen Kosten bei Mutterschutz und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft. Beide werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen und an die zuständige Krankenkasse gezahlt, der Satz variiert je nach Kasse und liegt üblicherweise bei jeweils ein bis zwei Prozent des Bruttolohns. An der U2 müssen sich alle Arbeitgeber beteiligen, an der U1 nur Betriebe mit in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigten.

Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.

Direkt zu deinem Fall

3 fertig eingestellte Seiten – jede rechnet denselben Rechner mit anderen Startwerten und erklärt den jeweiligen Fall.

WegCheck: HauskaufDieses Netto mit einer Immobilienfinanzierung zusammenrechnen: komfortabel, tragbar oder eng?WegCheck: GehaltserhöhungDieses Netto vor und nach einer Gehaltserhöhung vergleichen: die Grenzbelastung in Prozent.WegCheck: AutoDieses Netto gegen die Gesamtkosten eines Autos halten: komfortabel, tragbar oder eng?WegCheck: NachwuchsDieses Netto mit Elterngeld und Kindergeld während der Elternzeit vergleichen.

Zum Brutto-Netto-Rechner mit allen Einstellungen