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Netto in Steuerklasse 4 berechnen

Netto in Steuerklasse IV berechnen – mit Kinderfreibeträgen und dem Vergleich zum Faktorverfahren und zur Kombination III/V.

Gehalt

Beide Partner in IV. Steuerlich wie Klasse I, aber mit Kinderfreibeträgen.

Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.

Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.

Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Netto

2.629,08 € netto pro Monat aus 4.000,00 € brutto.

Von 4.000,00 € brutto gehen 34,27 % an Steuern und Sozialabgaben ab.

Steuern
534,92 €13,37 % vom Brutto
Sozialabgaben
836,00 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Von 100 € mehr bleiben
54,10 €45,90 % Grenzbelastung
Kosten für den Arbeitgeber
4.846,00 €Brutto plus Arbeitgeberanteil

Steuern

  • Lohnsteuer534,92 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Summe534,92 €

Sozialabgaben

  • Rentenversicherung372,00 €
  • Arbeitslosenversicherung52,00 €
  • Krankenversicherung350,00 €
  • Pflegeversicherung62,00 €
  • Summe836,00 €

Vom Brutto zum Netto

  • Bruttolohn4.000,00 €
  • Sozialabgaben-836,00 €
  • Steuern-534,92 €
  • Netto2.629,08 €

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 37.470,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 9.264,00 €.

Wichtig zu wissen

  • Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.

So funktioniert’s

Steuerklasse IV ist die Voreinstellung nach der Heirat und rechnet steuerlich genau wie Klasse I: derselbe Grundtarif, dieselben Pauschbeträge. Der Unterschied liegt in den Kinderfreibeträgen, die hier eingetragen werden können, und in der Möglichkeit des Faktorverfahrens. Bei 4.000 Euro brutto und einem Kinderfreibetrag bleiben rund 2.629 Euro netto.

Sinnvoll ist IV/IV, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Dann zahlt jeder ungefähr das, was am Jahresende auch wirklich fällig wird, und es gibt weder große Erstattungen noch Nachzahlungen. Weichen die Einkommen deutlich voneinander ab – als Faustregel ab einem Verhältnis von 60 zu 40 –, bringt die Kombination III/V monatlich mehr Netto im Haushalt, verlagert dafür aber Steuer ins Folgejahr.

Die Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug anders, als viele erwarten: Sie mindern nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Lohnsteuer selbst gibt es stattdessen Kindergeld. Erst das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob die Freibeträge günstiger gewesen wären als das Kindergeld – bei höheren Einkommen ist das der Fall, und die Differenz wird dann erstattet.

Der Rechenweg folgt § 39b EStG. Vom Bruttojahreslohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale ab; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Steuerklasse III gilt dabei der Splittingtarif, in den Klassen V und VI eine eigene Formel mit einem Mindestsatz von 14 Prozent – dort fällt Steuer ab dem ersten Euro an, weil die Freibeträge beim Partner oder im ersten Dienstverhältnis liegen.

Die Vorsorgepauschale wurde zum 1. Januar 2026 umgebaut, und das ist die wichtigste Änderung des Jahres für den Lohnsteuerabzug. Die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen; stattdessen gibt es erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der allerdings nur greift, solange er zusammen mit den Teilbeträgen für Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro bleibt – praktisch also nur bei niedrigen Löhnen. Für die Krankenversicherung rechnet die Pauschale außerdem mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent, liegt damit unter den tatsächlich gezahlten Beiträgen.

Zwei Beitragsbemessungsgrenzen prägen den Verlauf der Abgabenquote. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter. Deshalb sinkt die Grenzbelastung bei hohen Einkommen wieder: Von hundert Euro mehr Brutto bleiben bei 5.000 Euro Monatsgehalt rund 51 Euro, bei 12.500 Euro dagegen wieder rund 56 Euro.

Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug anders, als der Name vermuten lässt: Sie mindern nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Lohnsteuer gibt es stattdessen Kindergeld. Erst mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger war – bei höheren Einkommen der Freibetrag, dann wird die Differenz erstattet. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten hingegen wirkt sofort und wird vom Arbeitnehmer allein getragen.

Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Lohnabrechnung. Nicht abgebildet sind Freibeträge aus den ELStAM, der Altersentlastungsbetrag, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Übergangsbereich für Midijobs. Die Steuerklassen V und VI folgen der Grundformel des Gesetzes ohne die zusätzlichen Stützstellen der amtlichen Programmablaufpläne. Für den Regelfall in den Klassen I bis IV liegt der Rechner im Bereich weniger Euro an den veröffentlichten Vergleichswerten für 2026. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Was ist das Faktorverfahren?
Eine Variante von IV/IV, bei der das Finanzamt einen Faktor kleiner als 1 einträgt. Er verteilt die voraussichtliche Jahressteuer im Verhältnis der tatsächlichen Bruttolöhne auf beide Partner. Das Ergebnis kommt der endgültigen Steuerschuld sehr nahe, sodass Nachzahlungen weitgehend entfallen – anders als bei III/V, wo der Partner in Klasse V regelmäßig zu viel und der in Klasse III zu wenig zahlt. Der Faktor muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt bis zu zwei Jahre.
Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf das Netto aus?
Im laufenden Lohnsteuerabzug nur wenig: Sie mindern Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, nicht aber die Lohnsteuer selbst. Bei einem Kirchensteuerpflichtigen mit 4.000 Euro brutto sind das wenige Euro im Monat. Der eigentliche Effekt kommt über die Steuererklärung: Dort führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch und rechnet Kinderfreibetrag gegen Kindergeld – wer viel verdient, bekommt die Differenz erstattet.
Sollten wir nach der Hochzeit die Klasse wechseln?
Nicht zwingend. Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV die unkomplizierteste Wahl. Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Einkommen deutlich auseinanderliegen, wenn Elterngeld oder eine andere Lohnersatzleistung ansteht – dann sollte der künftig beziehende Partner rechtzeitig in Klasse III wechseln – oder wenn Nachzahlungen aus III/V vermieden werden sollen, wofür das Faktorverfahren gedacht ist.
Warum weicht mein tatsächliches Netto ab?
Der häufigste Grund ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Er liegt 2026 zwischen unter 2,2 und über 4,3 Prozent, was bei 4.000 Euro brutto rund 35 Euro im Monat ausmacht. Weitere Gründe sind eingetragene Freibeträge aus den ELStAM, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen und Einmalzahlungen, die nach einem eigenen Verfahren besteuert werden. Prüf zuerst den Zusatzbeitrag auf deiner Abrechnung und trag ihn hier ein.
Welche Steuerklassenkombination ist die richtige?
Bei ähnlichen Einkommen IV/IV, bei deutlich unterschiedlichen – Faustregel ab 60 zu 40 – bringt III/V monatlich mehr Netto im Haushalt, führt aber regelmäßig zu Nachzahlungen und macht die Steuererklärung zur Pflicht. Das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor verteilt die Steuer nach dem tatsächlichen Verhältnis der Einkommen und vermeidet beides. Über das ganze Jahr gerechnet ändert die Wahl an der Steuerschuld nichts – sie verschiebt nur, wann gezahlt wird.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Einkommenshöhe, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Euro darüber ist in diesem Zweig beitragsfrei. Nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro – ab diesem Einkommen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den sie allein tragen – bei 4.000 Euro brutto sind das 24 Euro im Monat. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um je 0,25 Punkte bis zum fünften Kind, solange die Kinder unter 25 sind. Der Nachweis läuft über das Verfahren zur digitalen Kinderberücksichtigung; fehlt er, zieht die Kasse den höheren Satz.

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WegCheck: HauskaufDieses Netto mit einer Immobilienfinanzierung zusammenrechnen: komfortabel, tragbar oder eng?WegCheck: GehaltserhöhungDieses Netto vor und nach einer Gehaltserhöhung vergleichen: die Grenzbelastung in Prozent.WegCheck: AutoDieses Netto gegen die Gesamtkosten eines Autos halten: komfortabel, tragbar oder eng?WegCheck: NachwuchsDieses Netto mit Elterngeld und Kindergeld während der Elternzeit vergleichen.

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