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Netto in Steuerklasse 3 berechnen

Netto in Steuerklasse III mit Splittingtarif berechnen – und warum die Kombination III/V nur verschiebt, was am Jahresende ohnehin fällig wird.

Gehalt

Nur zusammen mit Steuerklasse V beim Partner. Rechnet mit dem Splittingtarif.

Setzt den Kirchensteuersatz (9 %) und in Sachsen die Pflegeversicherung.

Kirche, Kinder und VersicherungDie Angaben, die das Netto am stärksten verschieben. Rechengrößen: 2026.

Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Punkte.

Wirkt nur auf Soli und Kirchensteuer, nicht auf die Lohnsteuer.

Steht auf der Gehaltsabrechnung. Durchschnitt 2026: 2,9 %.

Netto

3.510,67 € netto pro Monat aus 5.000,00 € brutto.

Von 5.000,00 € brutto gehen 29,79 % an Steuern und Sozialabgaben ab.

Steuern
401,83 €8,04 % vom Brutto
Sozialabgaben
1.087,50 €Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung
Von 100 € mehr bleiben
58,25 €41,75 % Grenzbelastung
Kosten für den Arbeitgeber
6.057,50 €Brutto plus Arbeitgeberanteil

Steuern

  • Lohnsteuer401,83 €
  • Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Kirchensteuer0,00 €
  • Summe401,83 €

Sozialabgaben

  • Rentenversicherung465,00 €
  • Arbeitslosenversicherung65,00 €
  • Krankenversicherung437,50 €
  • Pflegeversicherung120,00 €
  • Summe1.087,50 €

Vom Brutto zum Netto

  • Bruttolohn5.000,00 €
  • Sozialabgaben-1.087,50 €
  • Steuern-401,83 €
  • Netto3.510,67 €

Zu versteuerndes Einkommen im Jahr: 46.644,00 €, davon abgezogene Vorsorgepauschale: 12.090,00 €.

Wichtig zu wissen

  • Das Ergebnis ist eine Schätzung nach den Rechengrößen für 2026 und ersetzt keine Lohnabrechnung. Freibeträge aus den ELStAM, geldwerte Vorteile, betriebliche Altersvorsorge und Einmalzahlungen sind nicht enthalten.
  • Steuerklasse III lohnt sich nur zusammen mit Steuerklasse V beim Partner. Die Kombination senkt nicht die Jahressteuer, sondern verschiebt sie nur – am Jahresende gleicht die Steuererklärung das aus, und bei III/V ist die Abgabe verpflichtend.

So funktioniert’s

Steuerklasse III ist die günstigste, aber sie ist keine Steuerersparnis. Sie rechnet mit dem Splittingtarif, also mit dem doppelten Grundfreibetrag, weil der Partner in Klasse V praktisch ohne Freibeträge dasteht. Von 5.000 Euro brutto bleiben in Klasse III rund 3.511 Euro netto statt 3.130 Euro in Klasse I – ein Plus von gut 380 Euro im Monat, das der Partner in Klasse V an anderer Stelle wieder verliert.

Sinnvoll ist die Kombination III/V nur bei deutlich unterschiedlichen Einkommen; als Faustregel ab einem Verhältnis von etwa 60 zu 40. Bei ähnlichen Einkommen ist IV/IV besser, weil dort keine großen Nachzahlungen entstehen. Wer die monatliche Verteilung genauer treffen will, kann das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor wählen: Es verteilt die Steuer nach dem tatsächlichen Verhältnis der Einkommen und vermeidet dadurch beides – die Überzahlung des einen und die Nachzahlung des anderen.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: Bei der Kombination III/V ist die Steuererklärung Pflicht, und sie endet häufig mit einer Nachzahlung. Der Grund ist genau der Vorteil, den Klasse III monatlich bringt – er ist nur vorgezogen. Wichtig ist die Klassenwahl trotzdem, denn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld bemessen sich am Netto. Wer Nachwuchs plant, sollte rechtzeitig prüfen, ob ein Wechsel in Klasse III sinnvoll ist.

Der Rechenweg folgt § 39b EStG. Vom Bruttojahreslohn gehen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die Vorsorgepauschale ab; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Steuerklasse III gilt dabei der Splittingtarif, in den Klassen V und VI eine eigene Formel mit einem Mindestsatz von 14 Prozent – dort fällt Steuer ab dem ersten Euro an, weil die Freibeträge beim Partner oder im ersten Dienstverhältnis liegen.

Die Vorsorgepauschale wurde zum 1. Januar 2026 umgebaut, und das ist die wichtigste Änderung des Jahres für den Lohnsteuerabzug. Die frühere Mindestvorsorgepauschale ist entfallen; stattdessen gibt es erstmals einen Teilbetrag für die Arbeitslosenversicherung, der allerdings nur greift, solange er zusammen mit den Teilbeträgen für Kranken- und Pflegeversicherung unter 1.900 Euro bleibt – praktisch also nur bei niedrigen Löhnen. Für die Krankenversicherung rechnet die Pauschale außerdem mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 statt 14,6 Prozent, liegt damit unter den tatsächlich gezahlten Beiträgen.

Zwei Beitragsbemessungsgrenzen prägen den Verlauf der Abgabenquote. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie 2026 bei 101.400 Euro im Jahr, für Kranken- und Pflegeversicherung bei 69.750 Euro. Oberhalb dieser Grenzen steigen die jeweiligen Beiträge nicht weiter. Deshalb sinkt die Grenzbelastung bei hohen Einkommen wieder: Von hundert Euro mehr Brutto bleiben bei 5.000 Euro Monatsgehalt rund 51 Euro, bei 12.500 Euro dagegen wieder rund 56 Euro.

Kinderfreibeträge wirken im Lohnsteuerabzug anders, als der Name vermuten lässt: Sie mindern nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für die Lohnsteuer gibt es stattdessen Kindergeld. Erst mit der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger war – bei höheren Einkommen der Freibetrag, dann wird die Differenz erstattet. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten hingegen wirkt sofort und wird vom Arbeitnehmer allein getragen.

Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Lohnabrechnung. Nicht abgebildet sind Freibeträge aus den ELStAM, der Altersentlastungsbetrag, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Übergangsbereich für Midijobs. Die Steuerklassen V und VI folgen der Grundformel des Gesetzes ohne die zusätzlichen Stützstellen der amtlichen Programmablaufpläne. Für den Regelfall in den Klassen I bis IV liegt der Rechner im Bereich weniger Euro an den veröffentlichten Vergleichswerten für 2026. Dieser Rechner ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Lohnt sich Steuerklasse 3 wirklich?
Über das Jahr gerechnet ändert die Klassenwahl an der Steuerschuld nichts – sie verteilt nur, wann gezahlt wird. Ein echter Vorteil entsteht an zwei Stellen: Erstens beim Liquiditätseffekt, weil unterjährig mehr Geld zur Verfügung steht. Zweitens bei Lohnersatzleistungen, die sich am Nettoentgelt bemessen: Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsgeld fallen in Klasse III höher aus. Für den Elterngeldbezug sollte der Wechsel spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Steuerklasse 3/5 oder 4/4 mit Faktor?
Das Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer im Verhältnis der tatsächlichen Bruttolöhne. Es vermeidet die typische Nachzahlung der Kombination III/V und die Überzahlung des Partners in Klasse V, bringt monatlich aber weniger Netto im Haushalt als III/V. Sinnvoll ist es besonders, wenn beide Partner ähnlich verdienen oder wenn Nachzahlungen vermieden werden sollen. Auch beim Faktorverfahren ist die Steuererklärung Pflicht.
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 beliebig oft im Jahr. Der Antrag läuft über das Finanzamt oder online über Elster; die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat. Nach einer Heirat werden beide Partner automatisch in Klasse IV eingestuft, ein Wechsel zu III/V muss ausdrücklich beantragt werden. Bei geplantem Elterngeld- oder Arbeitslosengeldbezug lohnt es sich, die Fristen vorher zu prüfen – dort gelten Mindestzeiträume, bevor die neue Klasse sich auf die Leistung auswirkt.
Warum weicht mein tatsächliches Netto ab?
Der häufigste Grund ist der Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Er liegt 2026 zwischen unter 2,2 und über 4,3 Prozent, was bei 4.000 Euro brutto rund 35 Euro im Monat ausmacht. Weitere Gründe sind eingetragene Freibeträge aus den ELStAM, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen und Einmalzahlungen, die nach einem eigenen Verfahren besteuert werden. Prüf zuerst den Zusatzbeitrag auf deiner Abrechnung und trag ihn hier ein.
Welche Steuerklassenkombination ist die richtige?
Bei ähnlichen Einkommen IV/IV, bei deutlich unterschiedlichen – Faustregel ab 60 zu 40 – bringt III/V monatlich mehr Netto im Haushalt, führt aber regelmäßig zu Nachzahlungen und macht die Steuererklärung zur Pflicht. Das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor verteilt die Steuer nach dem tatsächlichen Verhältnis der Einkommen und vermeidet beides. Über das ganze Jahr gerechnet ändert die Wahl an der Steuerschuld nichts – sie verschiebt nur, wann gezahlt wird.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Einkommenshöhe, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. 2026 liegt sie bei 101.400 Euro im Jahr für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Euro darüber ist in diesem Zweig beitragsfrei. Nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro – ab diesem Einkommen ist der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zahlen Kinderlose ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den sie allein tragen – bei 4.000 Euro brutto sind das 24 Euro im Monat. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um je 0,25 Punkte bis zum fünften Kind, solange die Kinder unter 25 sind. Der Nachweis läuft über das Verfahren zur digitalen Kinderberücksichtigung; fehlt er, zieht die Kasse den höheren Satz.

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