Rechnerkiste

Vorabpauschale berechnen

Vorabpauschale für thesaurierende ETFs berechnen – mit Basiszins 2026, Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Was die Bank im Januar einzieht.

Du nennst die Sparrate – der Rechner zeigt, was daraus wird.

Sparplan

Was heute schon da ist. Kann 0 sein.

Wird jeweils zu Monatsbeginn eingezahlt.

Jahre

Breiter Aktien-ETF langfristig 5 bis 7 %, Tagesgeld 2 bis 3 %.

Kosten und DynamikFondsgebühr, Ausgabeaufschlag und eine jährlich steigende Rate.

Breite ETFs 0,1 bis 0,3 %, aktive Fonds 1,5 bis 2 %.

Je Einzahlung. Bei ETF-Sparplänen meist 0 %.

Jährliche Erhöhung der Sparrate, damit sie mit dem Einkommen mitwächst.

Für die Umrechnung in heutige Kaufkraft.

SteuernAbgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale. Stand: 2026.

Mindestens 51 % Aktien – der Normalfall bei einem MSCI-World-ETF. 30 % des Ertrags bleiben steuerfrei.

Endkapital nach Steuern

178.450,42 € nach 10 Jahren, davon 100.000,00 € eingezahlt.

Aus 100.000,00 € Einzahlung werden 89.015,37 € Ertrag. In heutiger Kaufkraft sind das 146.391,50 €.

Eingezahlt
100.000,00 €über 10 Jahre
Depotwert vor Steuern
189.015,37 €47,09 % davon sind Ertrag
In heutiger Kaufkraft
146.391,50 €bei 2,00 % Inflation
Rendite nach Kosten und Steuern
5,96 %Verdopplung in 10,54 Jahren

Was vom Ertrag abgeht

  • Depotwert vor Steuern189.015,37 €
  • Eingezahlt-100.000,00 €
  • Ertrag89.015,37 €
  • Laufende Kosten und Ausgabeaufschlag-2.812,71 €
  • Vorabpauschale während der Laufzeit-2.968,27 €
  • Steuer beim Verkauf-10.564,95 €
  • Endkapital nach Steuern178.450,42 €

Was sich davon entnehmen lässt

Ein Sparplan endet nicht mit dem Endkapital, sondern mit der Frage, was monatlich herauskommt. Beide Beträge sind vor Steuer auf die enthaltenen Gewinnanteile.

Jahre
Entnahme über 25 Jahre
1.236,88 €pro Monat, danach ist das Kapital aufgebraucht
Entnahme ohne Kapitalverzehr
1.008,98 €pro Monat, nur aus den Erträgen – dauerhaft
Jahr für Jahr
JahrEingezahltDepotwertdavon ErtragSteuer
1100.000,00 €106.636,18 €6.636,18 €149,81 €
2100.000,00 €113.695,23 €13.695,23 €177,25 €
3100.000,00 €121.204,13 €21.204,13 €206,45 €
4100.000,00 €129.191,57 €29.191,57 €237,50 €
5100.000,00 €137.688,02 €37.688,02 €270,53 €
6100.000,00 €146.725,84 €46.725,84 €305,68 €
7100.000,00 €156.339,60 €56.339,60 €343,05 €
8100.000,00 €166.566,02 €66.566,02 €382,81 €
9100.000,00 €177.444,10 €77.444,10 €425,10 €
10100.000,00 €189.015,37 €89.015,37 €470,09 €

Auffällig

  • Über die Laufzeit fallen 2.968 € Vorabpauschale an. Sie wird jedes Jahr im Januar vom Verrechnungskonto eingezogen – dafür sollte dort Geld liegen, sonst verkauft die Bank Anteile.

So funktioniert’s

Die Vorabpauschale ist die Steuer auf einen Gewinn, den es noch gar nicht in bar gibt. Seit der Investmentsteuerreform 2018 will der Staat auch bei thesaurierenden Fonds nicht bis zum Verkauf warten, sondern jedes Jahr einen Mindestertrag besteuern. Berechnet wird sie so: Fondswert am 2. Januar mal Basiszins mal 0,7. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 Prozent, macht also 2,24 Prozent des Depotwerts als Basisertrag. Gedeckelt ist das Ganze auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres – wer Verlust macht, zahlt keine Vorabpauschale.

Ein Beispiel mit 100.000 Euro im Depot: Der Basisertrag beträgt 2.240 Euro. Bei einem Aktien-ETF bleiben davon 30 Prozent über die Teilfreistellung steuerfrei, es verbleiben 1.568 Euro. Davon geht der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab, steuerpflichtig sind also 568 Euro. Darauf 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Soli ergeben 149,81 Euro, die im Januar vom Verrechnungskonto eingezogen werden. Das ist wenig – aber es muss dort liegen, sonst verkauft die Bank Anteile.

Doppelt besteuert wird nichts. Alle über die Jahre gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen, sodass am Ende genau einmal Steuer auf denselben Ertrag anfällt. Wirtschaftlich ist die Vorabpauschale deshalb keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorverlegung: Geld, das sonst weiter im Depot mitgearbeitet hätte, wird früher abgeführt. Der Rechner zieht sie jedes Jahr ab und rechnet sie am Ende wieder an, damit dieser Effekt im Ergebnis sichtbar wird.

Der Basiszins selbst ist keine feste Größe, sondern wird jährlich neu vom Bundesfinanzministerium aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet und jeweils zu Jahresbeginn per Schreiben veröffentlicht. In Jahren mit sehr niedrigem Zinsniveau kann er sogar bei null oder knapp darüber liegen – dann entfällt die Vorabpauschale faktisch, weil der Basisertrag gegen null geht. Steigt das allgemeine Zinsniveau, wie zuletzt seit 2022 geschehen, steigt auch der Basiszins und damit die Vorabpauschale spürbar mit, selbst wenn sich am eigentlichen Depotwert oder der gewählten Anlagestrategie nichts geändert hat. Wer die Steuer für das kommende Jahr grob abschätzen will, sollte deshalb nicht mit dem Vorjahreswert rechnen, sondern das aktuelle BMF-Schreiben zum Basiszins prüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Woher kommt der Basiszins für die Vorabpauschale?
Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium aus der Zinsstrukturkurve der Deutschen Bundesbank abgeleitet, die die Rendite öffentlicher Anleihen über verschiedene Laufzeiten abbildet, und jeweils zu Jahresbeginn in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. Der Basiszins folgt damit mit Verzögerung dem allgemeinen Zinsniveau: Bei sehr niedrigen Zinsen kann er nahe null liegen und die Vorabpauschale faktisch entfallen, bei steigendem Zinsniveau zieht er entsprechend an. Für die eigene Steuerplanung ist deshalb der aktuelle, jährlich neu veröffentlichte Wert maßgeblich, nicht der des Vorjahres.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Der Basiszins zum 2. Januar 2026 beträgt 3,20 Prozent, festgelegt im BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026. Da nur 70 Prozent davon angesetzt werden, ergibt sich ein Basisertrag von 2,24 Prozent des Fondswerts zum Jahresanfang. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung bleiben davon 1,568 Prozent steuerpflichtig – bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro fällt aber gar nichts an.
Ab welchem Depotwert muss ich Vorabpauschale zahlen?
Bei einem Aktien-ETF und vollem Sparerpauschbetrag ab etwa 64.000 Euro Depotwert: 64.000 × 2,24 Prozent × 70 Prozent ergibt rund 1.003 Euro und übersteigt damit knapp die 1.000 Euro Freibetrag. Bei Zinsanlagen ohne Teilfreistellung ist die Grenze niedriger, bei rund 45.000 Euro. Voraussetzung ist jeweils, dass keine anderen Kapitalerträge den Freibetrag schon verbrauchen.
Was passiert, wenn kein Geld auf dem Verrechnungskonto liegt?
Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer abzuführen. Reicht das Guthaben nicht, verkauft sie im Zweifel Fondsanteile oder bucht das Konto ins Minus – beides ist unangenehm, weil ein erzwungener Verkauf zu einem beliebigen Kurs stattfindet und zusätzlich einen steuerpflichtigen Gewinn auslöst. Es genügt, Anfang Januar einen kleinen Betrag auf dem Verrechnungskonto zu lassen; die Größenordnung nennt der Rechner in den Hinweisen.
Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende Fonds?
Ja, aber ihre praktische Wirkung ist dort meist geringer. Bei einem ausschüttenden Fonds wird die tatsächliche Ausschüttung zunächst normal besteuert; die Vorabpauschale fällt zusätzlich nur an, wenn der Basisertrag die bereits erhaltene Ausschüttung übersteigt – bei den meisten ausschüttenden Aktienfonds ist das selten der Fall, weil die Ausschüttung den Basisertrag in der Regel bereits abdeckt oder übersteigt. Bei thesaurierenden Fonds gibt es dagegen keine Ausschüttung, gegen die der Basisertrag verrechnet werden könnte, weshalb dort die Vorabpauschale die einzige laufende Besteuerung während der Haltedauer ist.
Wann genau wird die Vorabpauschale vom Konto abgebucht?
In der Regel am ersten Bankarbeitstag des neuen Jahres, weil sich der Basisertrag auf den Fondswert zum 2. Januar bezieht und die Bank die Steuer unmittelbar danach berechnen und einziehen muss. Wurde ein Fondsanteil erst im Laufe des Vorjahres gekauft, wird die Vorabpauschale zeitanteilig gekürzt – für einen im Oktober gekauften Anteil fällt nur ein Zwölftel der vollen Jahrespauschale an, nicht der volle Betrag. Bei einem Verkauf während des Jahres entfällt die Vorabpauschale für dieses Jahr komplett, weil dann stattdessen die reguläre Verkaufssteuer auf den tatsächlich realisierten Gewinn anfällt.

Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.

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