Abgeltungssteuer berechnen
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge berechnen – mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und der korrekten Kirchensteuerformel nach § 32d EStG.
Du nennst die Sparrate – der Rechner zeigt, was daraus wird.
Sparplan
Was heute schon da ist. Kann 0 sein.
Wird jeweils zu Monatsbeginn eingezahlt.
Breiter Aktien-ETF langfristig 5 bis 7 %, Tagesgeld 2 bis 3 %.
Kosten und DynamikFondsgebühr, Ausgabeaufschlag und eine jährlich steigende Rate.
Breite ETFs 0,1 bis 0,3 %, aktive Fonds 1,5 bis 2 %.
Je Einzahlung. Bei ETF-Sparplänen meist 0 %.
Jährliche Erhöhung der Sparrate, damit sie mit dem Einkommen mitwächst.
Für die Umrechnung in heutige Kaufkraft.
SteuernAbgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale. Stand: 2026.
Mindestens 51 % Aktien – der Normalfall bei einem MSCI-World-ETF. 30 % des Ertrags bleiben steuerfrei.
Endkapital nach Steuern
122.465,75 € nach 15 Jahren, davon 50.000,00 € eingezahlt.Aus 50.000,00 € Einzahlung werden 82.303,64 € Ertrag. In heutiger Kaufkraft sind das 90.993,86 €.
- Eingezahlt
- 50.000,00 ۟ber 15 Jahre
- Depotwert vor Steuern
- 132.303,64 €62,21 % davon sind Ertrag
- In heutiger Kaufkraft
- 90.993,86 €bei 2,00 % Inflation
- Rendite nach Kosten und Steuern
- 6,15 %Verdopplung in 10,54 Jahren
Was vom Ertrag abgeht
- Depotwert vor Steuern132.303,64 €
- Eingezahlt-50.000,00 €
- Ertrag82.303,64 €
- Laufende Kosten und Ausgabeaufschlag-2.555,76 €
- Vorabpauschale während der Laufzeit-1.277,27 €
- Steuer beim Verkauf-9.837,89 €
- Endkapital nach Steuern122.465,75 €
Was sich davon entnehmen lässt
Ein Sparplan endet nicht mit dem Endkapital, sondern mit der Frage, was monatlich herauskommt. Beide Beträge sind vor Steuer auf die enthaltenen Gewinnanteile.
- Entnahme über 25 Jahre
- 848,84 €pro Monat, danach ist das Kapital aufgebraucht
- Entnahme ohne Kapitalverzehr
- 692,44 €pro Monat, nur aus den Erträgen – dauerhaft
Jahr für Jahr
| Jahr | Eingezahlt | Depotwert | davon Ertrag | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 50.000,00 € | 53.393,01 € | 3.393,01 € | 0,00 € |
| 2 | 50.000,00 € | 57.016,23 € | 7.016,23 € | 0,00 € |
| 3 | 50.000,00 € | 60.885,36 € | 10.885,36 € | 0,00 € |
| 4 | 50.000,00 € | 65.017,02 € | 15.017,02 € | 0,00 € |
| 5 | 50.000,00 € | 69.423,92 € | 19.423,92 € | 5,14 € |
| 6 | 50.000,00 € | 74.111,68 € | 24.111,68 € | 23,36 € |
| 7 | 50.000,00 € | 79.098,15 € | 29.098,15 € | 42,75 € |
| 8 | 50.000,00 € | 84.402,38 € | 34.402,38 € | 63,37 € |
| 9 | 50.000,00 € | 90.044,62 € | 40.044,62 € | 85,31 € |
| 10 | 50.000,00 € | 96.046,41 € | 46.046,41 € | 108,64 € |
| 11 | 50.000,00 € | 102.430,67 € | 52.430,67 € | 133,46 € |
| 12 | 50.000,00 € | 109.221,78 € | 59.221,78 € | 159,86 € |
| 13 | 50.000,00 € | 116.445,66 € | 66.445,66 € | 187,95 € |
| 14 | 50.000,00 € | 124.129,81 € | 74.129,81 € | 217,83 € |
| 15 | 50.000,00 € | 132.303,64 € | 82.303,64 € | 249,60 € |
Auffällig
- Über die Laufzeit fallen 1.277 € Vorabpauschale an. Sie wird jedes Jahr im Januar vom Verrechnungskonto eingezogen – dafür sollte dort Geld liegen, sonst verkauft die Bank Anteile.
So funktioniert’s
Auf Kapitalerträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer – zusammen 26,375 Prozent. Der Soli wurde für die Einkommensteuer weitgehend abgeschafft, für Kapitalerträge gilt er unverändert weiter. Vor der Steuer steht der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 Euro. Wer der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bekommt diesen Betrag automatisch angerechnet; ohne Auftrag wird zunächst voll besteuert und erst über die Steuererklärung zurückgeholt.
Bei der Kirchensteuer rechnen die meisten falsch, und zwar zu hoch. Sie kommt nicht einfach oben drauf, denn sie ist als Sonderausgabe abziehbar – § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG erledigt das über eine eigene Formel, nach der die Kapitalertragsteuer nicht ein Viertel des Ertrags beträgt, sondern e geteilt durch 4 plus Kirchensteuersatz. Mit neun Prozent Kirchensteuer sinkt der Steuersatz dadurch von 25 auf 24,45 Prozent, und die Gesamtbelastung liegt bei 27,996 statt bei 26,375 Prozent. Der Aufschlag beträgt also rund 1,6 Prozentpunkte, nicht neun.
Bei Fonds kommt die Teilfreistellung dazu, und sie ändert das Bild deutlich. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent. Aus den 26,375 Prozent werden bei einem Aktien-ETF damit effektiv rund 18,5 Prozent auf den Gewinn. Bei Zinsanlagen wie Tages- oder Festgeld gibt es keine Teilfreistellung – dort bleibt es beim vollen Satz.
Die laufenden Kosten sind der am meisten unterschätzte Posten, weil sie klein aussehen. Ein Prozent Gebühr klingt nach einem Prozent weniger Rendite – tatsächlich kosten sie über dreißig Jahre rund ein Viertel des Endkapitals. Der Grund ist, dass die Gebühr nicht einmalig auf die Einzahlung wirkt, sondern jedes Jahr auf den gesamten Bestand, und dieser Bestand wächst. Bei 250 Euro im Monat über dreißig Jahre ist der Unterschied zwischen einem ETF mit 0,2 Prozent und einem Fonds mit 1,5 Prozent 60.357 Euro – bei 90.000 Euro Einzahlung.
Steuerlich ist seit 2018 zweierlei zu unterscheiden. Am Ende, beim Verkauf, fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag auf den Gewinn an, bei Aktienfonds gemindert um die Teilfreistellung von 30 Prozent – effektiv also rund 18,5 Prozent. Während der Laufzeit greift zusätzlich die Vorabpauschale: Der Staat besteuert jedes Jahr einen pauschalen Mindestertrag, auch wenn nichts ausgeschüttet wurde. Sie wird im Januar vom Verrechnungskonto eingezogen und am Ende gegen die Verkaufssteuer angerechnet, sodass derselbe Ertrag nicht zweimal besteuert wird. Der Rechner bildet beide Schritte nach.
Die Inflation gehört in jede Rechnung über lange Zeiträume, weil sie sonst systematisch zu optimistisch ausfällt. Hunderttausend Euro in dreißig Jahren sind bei zwei Prozent Geldentwertung so viel wert wie heute 55.000 Euro. Das macht das Sparen nicht sinnlos – im Gegenteil, es ist genau das Argument gegen das Sparbuch. Aber es verschiebt die Zielzahl: Wer im Ruhestand über eine bestimmte Kaufkraft verfügen will, muss nominal deutlich höher zielen.
Ein Sparplan endet nicht mit dem Endkapital, sondern mit der Frage, was sich daraus entnehmen lässt. Der Rechner weist deshalb zwei Beträge aus: die monatliche Entnahme, die das Kapital über einen gewählten Zeitraum vollständig aufbraucht, und die Entnahme, die nur aus den Erträgen kommt und die Substanz unangetastet lässt. Mathematisch ist die erste dieselbe Formel wie eine Kreditrate – ein Kapital abzubauen und eine Schuld abzutragen ist dieselbe Rechnung mit umgekehrtem Vorzeichen.
Alle Ergebnisse unterstellen eine gleichbleibende Rendite, und die gibt es an der Börse nicht. Ein breiter Aktienindex hat langfristig rund sieben Prozent im Jahr gebracht, aber als Mittelwert über Jahrzehnte mit einzelnen Jahren zwischen plus dreißig und minus vierzig Prozent. Für die Planung heißt das: Die Rechnung mit mehreren Renditen durchspielen, nicht mit der optimistischsten planen, und den Anlagehorizont ernst nehmen. Dieser Rechner ist keine Anlageberatung und ersetzt keine.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer wirklich?
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Mit welcher Rendite sollte ich rechnen?
Warum ist das Ergebnis niedriger als bei anderen Rechnern?
Wann wird die Sparrate eingezahlt – am Anfang oder am Ende des Monats?
Wie rechnet der Rechner die Rendite auf einen Monat um?
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