Abgeltungssteuer berechnen
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge berechnen – mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und der korrekten Kirchensteuerformel nach § 32d EStG.
Du nennst die Sparrate – der Rechner zeigt, was daraus wird.
Sparplan
Was heute schon da ist. Kann 0 sein.
Wird jeweils zu Monatsbeginn eingezahlt.
Breiter Aktien-ETF langfristig 5 bis 7 %, Tagesgeld 2 bis 3 %.
Kosten und DynamikFondsgebühr, Ausgabeaufschlag und eine jährlich steigende Rate.
Breite ETFs 0,1 bis 0,3 %, aktive Fonds 1,5 bis 2 %.
Je Einzahlung. Bei ETF-Sparplänen meist 0 %.
Jährliche Erhöhung der Sparrate, damit sie mit dem Einkommen mitwächst.
Für die Umrechnung in heutige Kaufkraft.
SteuernAbgeltungsteuer, Teilfreistellung und Vorabpauschale. Stand: 2026.
Mindestens 51 % Aktien – der Normalfall bei einem MSCI-World-ETF. 30 % des Ertrags bleiben steuerfrei.
Endkapital nach Steuern
122.465,75 € nach 15 Jahren, davon 50.000,00 € eingezahlt.Aus 50.000,00 € Einzahlung werden 82.303,64 € Ertrag. In heutiger Kaufkraft sind das 90.993,86 €.
- Eingezahlt
- 50.000,00 ۟ber 15 Jahre
- Depotwert vor Steuern
- 132.303,64 €62,21 % davon sind Ertrag
- In heutiger Kaufkraft
- 90.993,86 €bei 2,00 % Inflation
- Rendite nach Kosten und Steuern
- 6,15 %Verdopplung in 10,54 Jahren
Was vom Ertrag abgeht
- Depotwert vor Steuern132.303,64 €
- Eingezahlt-50.000,00 €
- Ertrag82.303,64 €
- Laufende Kosten und Ausgabeaufschlag-2.555,76 €
- Vorabpauschale während der Laufzeit-1.277,27 €
- Steuer beim Verkauf-9.837,89 €
- Endkapital nach Steuern122.465,75 €
Was sich davon entnehmen lässt
Ein Sparplan endet nicht mit dem Endkapital, sondern mit der Frage, was monatlich herauskommt. Beide Beträge sind vor Steuer auf die enthaltenen Gewinnanteile.
- Entnahme über 25 Jahre
- 848,84 €pro Monat, danach ist das Kapital aufgebraucht
- Entnahme ohne Kapitalverzehr
- 692,44 €pro Monat, nur aus den Erträgen – dauerhaft
Jahr für Jahr
| Jahr | Eingezahlt | Depotwert | davon Ertrag | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 50.000,00 € | 53.393,01 € | 3.393,01 € | 0,00 € |
| 2 | 50.000,00 € | 57.016,23 € | 7.016,23 € | 0,00 € |
| 3 | 50.000,00 € | 60.885,36 € | 10.885,36 € | 0,00 € |
| 4 | 50.000,00 € | 65.017,02 € | 15.017,02 € | 0,00 € |
| 5 | 50.000,00 € | 69.423,92 € | 19.423,92 € | 5,14 € |
| 6 | 50.000,00 € | 74.111,68 € | 24.111,68 € | 23,36 € |
| 7 | 50.000,00 € | 79.098,15 € | 29.098,15 € | 42,75 € |
| 8 | 50.000,00 € | 84.402,38 € | 34.402,38 € | 63,37 € |
| 9 | 50.000,00 € | 90.044,62 € | 40.044,62 € | 85,31 € |
| 10 | 50.000,00 € | 96.046,41 € | 46.046,41 € | 108,64 € |
| 11 | 50.000,00 € | 102.430,67 € | 52.430,67 € | 133,46 € |
| 12 | 50.000,00 € | 109.221,78 € | 59.221,78 € | 159,86 € |
| 13 | 50.000,00 € | 116.445,66 € | 66.445,66 € | 187,95 € |
| 14 | 50.000,00 € | 124.129,81 € | 74.129,81 € | 217,83 € |
| 15 | 50.000,00 € | 132.303,64 € | 82.303,64 € | 249,60 € |
Auffällig
- Über die Laufzeit fallen 1.277 € Vorabpauschale an. Sie wird jedes Jahr im Januar vom Verrechnungskonto eingezogen – dafür sollte dort Geld liegen, sonst verkauft die Bank Anteile.
So funktioniert’s
Auf Kapitalerträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer – zusammen 26,375 Prozent. Der Soli wurde für die Einkommensteuer weitgehend abgeschafft, für Kapitalerträge gilt er unverändert weiter. Vor der Steuer steht der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 2.000 Euro. Wer der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bekommt diesen Betrag automatisch angerechnet; ohne Auftrag wird zunächst voll besteuert und erst über die Steuererklärung zurückgeholt.
Bei der Kirchensteuer rechnen die meisten falsch, und zwar zu hoch. Sie kommt nicht einfach oben drauf, denn sie ist als Sonderausgabe abziehbar – § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG erledigt das über eine eigene Formel, nach der die Kapitalertragsteuer nicht ein Viertel des Ertrags beträgt, sondern e geteilt durch 4 plus Kirchensteuersatz. Mit neun Prozent Kirchensteuer sinkt der Steuersatz dadurch von 25 auf 24,45 Prozent, und die Gesamtbelastung liegt bei 27,996 statt bei 26,375 Prozent. Der Aufschlag beträgt also rund 1,6 Prozentpunkte, nicht neun.
Bei Fonds kommt die Teilfreistellung dazu, und sie ändert das Bild deutlich. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 Prozent. Aus den 26,375 Prozent werden bei einem Aktien-ETF damit effektiv rund 18,5 Prozent auf den Gewinn. Bei Zinsanlagen wie Tages- oder Festgeld gibt es keine Teilfreistellung – dort bleibt es beim vollen Satz.
Verluste lassen sich mit der Abgeltungsteuer verrechnen, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung seit 2021: Verluste aus Termingeschäften wie Optionen und Futures dürfen nur noch bis zu 20.000 Euro im Jahr mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, nicht verrechenbare Beträge werden auf Folgejahre vorgetragen. Für gewöhnliche Aktien- und Fondsverluste gilt diese Deckelung nicht – sie werden unbegrenzt mit Gewinnen derselben Kategorie verrechnet, entweder automatisch im laufenden Jahr bei derselben Bank über den sogenannten Verlustverrechnungstopf, oder über die Steuererklärung, wenn die Gewinne bei einer anderen Bank angefallen sind. Wer Depots bei mehreren Banken führt, muss dafür bis Jahresende eine Verlustbescheinigung bei der Bank mit den Verlusten beantragen, sonst verpufft die Verrechnung für dieses Jahr.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 18 InvStG – Vorabpauschale
- § 20 InvStG – Teilfreistellung
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen – Abgeltungsteuer und die Formel für die Kirchensteuer
- § 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen – der Sparer-Pauschbetrag in Absatz 9
Häufige Fragen
Wie werden Verluste mit der Abgeltungsteuer verrechnet?
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer wirklich?
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Was ist der Sparerpauschbetrag genau, und wie beantrage ich ihn?
Wie hoch war die Abgeltungsteuer vor ihrer Einführung 2009?
Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.
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