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Nachzahlung bei der Stromrechnung berechnen

Nachzahlung oder Guthaben aus Jahresverbrauch und gezahltem Abschlag berechnen – vor der Jahresabrechnung, nicht danach.

Strom und Gas sind getrennte Verträge mit getrennten Abschlägen – deshalb auch hier getrennte Felder.

Strom

Erwartet für deinen Haushalt: 2.400 kWh.

Der Preis je Kilowattstunde, ohne Grundpreis.

Fällt unabhängig vom Verbrauch an.

Was du gerade zahlst. Ohne Angabe: 0.

Anderen Strom-Tarif vergleichen

0 lässt den Vergleich weg.

Mein HaushaltBestimmt den Vergleichswert, an dem du siehst, ob dein Verbrauch normal ist.
Personen

Der erste Kopf verbraucht am meisten – Kühlschrank und Router laufen ohnehin.

Grundlage für den erwarteten Heizbedarf.

Energiekosten

1.764,00 € im Jahr, 147,00 € im Monat.

Dein Abschlag deckt davon 1.140,00 € ab – es fehlen 624,00 €.

Pro Monat
147,00 €rechnerisch, nicht der Abschlag
Nachzahlung
624,00 €fehlt bis zur Jahresrechnung
Ersparnis bei Wechsel
–kein Vergleichstarif
CO₂
1.596 kgNäherung, pro Jahr

Woraus sich die Rechnung zusammensetzt

  • Strom: Arbeitspreis (4.200 kWh)1.596,00 €
  • Strom: Grundpreis168,00 €
  • Strom zusammen1.764,00 €

Preis je Kilowattstunde und Vergleichsverbrauch

Der Effektivpreis rechnet den Grundpreis mit ein. Er ist die Zahl, mit der sich Tarife wirklich vergleichen lassen – nicht der Arbeitspreis allein.

SparteArbeitspreisEffektivpreisDein VerbrauchErwartet
Strom38 ct42 ct4.200 kWh2.400 kWh

Auffällig

  • Der Strom-Abschlag deckt die Jahreskosten nicht – auf diese Rechnung folgt eine Nachzahlung.
  • Der Strom-Verbrauch liegt weit über dem, was für diesen Haushalt zu erwarten wäre. Bei Strom lohnt der Blick auf alte Geräte und Dauerläufer, bei Gas auf Heizungseinstellung und Dämmung.

So funktioniert’s

Eine Nachzahlung entsteht nicht, weil zu viel verbraucht wurde, sondern weil zu wenig gezahlt wurde. Die Rechnung dahinter ist einfach: tatsächliche Jahreskosten minus zwölf Abschläge. Bei 4.200 Kilowattstunden, 38 Cent Arbeitspreis und 14 Euro Grundpreis kostet der Strom 1.764 Euro im Jahr. Bei 95 Euro Abschlag sind über das Jahr 1.140 Euro geflossen. Es fehlen 624 Euro – und die kommen in einer Summe.

Der häufigste Grund für eine Lücke dieser Größe ist eine Preiserhöhung, die im Abschlag nicht nachgezogen wurde. Der Abschlag von 95 Euro passt zu einem Arbeitspreis von etwa 24 Cent; bei 38 Cent deckt er nur noch zwei Drittel der Kosten. Der zweite Grund ist ein gestiegener Verbrauch, etwa durch ein Kind, einen neuen Mitbewohner oder ein Homeoffice. Beides zeigt sich sofort, wenn man Kosten und Abschlag nebeneinanderlegt.

Eine Nachzahlung ist zahlbar, aber nicht sofort fällig zu stemmen: Auf Anfrage gewähren Versorger in der Regel eine Ratenzahlung, und bei Zahlungsschwierigkeiten müssen sie das vor einer Sperre sogar anbieten. Wichtiger ist der zweite Schritt – den Abschlag auf 147 Euro anzupassen, also ein Zwölftel der echten Kosten. Sonst wiederholt sich dasselbe im nächsten Jahr, nur mit einer größeren Summe.

Bevor die Nachzahlung überwiesen wird, lohnt ein kurzer Prüfblick auf die Abrechnung selbst: Stimmt der abgerechnete Zeitraum mit zwölf Monaten überein oder liegt ein verkürzter oder verlängerter Zeitraum zugrunde, etwa wegen eines Umzugs oder eines Anbieterwechsels mitten im Jahr? Wurde ein Preiswechsel korrekt zu dem Datum berücksichtigt, ab dem er tatsächlich galt, und nicht rückwirkend auf den ganzen Zeitraum angewendet? Und stimmt der abgelesene oder geschätzte Zählerstand mit den eigenen Notizen überein, falls welche gemacht wurden? Fehler in Jahresabrechnungen sind keine Seltenheit, gerade bei einem Versorgerwechsel oder einem Umzug innerhalb des Abrechnungsjahres, und ein falscher Zeitraum oder ein falsch datierter Preiswechsel wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Nachzahlung aus.

Häufige Fragen

Was sollte ich vor dem Bezahlen einer Nachzahlung prüfen?
Drei Dinge: ob der Abrechnungszeitraum tatsächlich zwölf Monate umfasst oder wegen eines Umzugs beziehungsweise Anbieterwechsels verkürzt beziehungsweise verlängert ist, ob ein Preiswechsel mit dem richtigen Datum angesetzt wurde und nicht rückwirkend auf den gesamten Zeitraum, und ob der abgerechnete Zählerstand mit den eigenen Ablesungen übereinstimmt, falls vorhanden. Gerade bei einem Versorgerwechsel oder Umzug mitten im Jahr passieren hier häufiger Fehler als bei einer durchgehenden Belieferung, und ein falsch angesetzter Zeitraum oder Preiswechseltermin schlägt sich direkt in der Nachzahlungshöhe nieder.
Wie berechne ich meine Nachzahlung?
Jahresverbrauch mal Arbeitspreis, plus Grundpreis für zwölf Monate, minus der Summe aller gezahlten Abschläge. Bei 4.200 Kilowattstunden zu 38 Cent, 14 Euro Grundpreis und 95 Euro Abschlag sind das 1.764 Euro Kosten gegen 1.140 Euro Zahlungen, also 624 Euro Nachzahlung.
Kann ich eine Nachzahlung in Raten zahlen?
In der Regel ja. Versorger sind an zahlenden Kunden interessiert und bieten Ratenzahlung meist ohne Aufschlag an. Droht eine Stromsperre, ist der Versorger nach § 19 der Grundversorgungsverordnung verpflichtet, vorher eine Ratenzahlung anzubieten. Ein Anruf vor dem Fälligkeitsdatum ist deutlich einfacher als eine Klärung danach.
Wie verhindere ich die nächste Nachzahlung?
Den Abschlag auf ein Zwölftel der tatsächlichen Jahreskosten setzen – hier also auf 147 Euro statt 95. Am besten direkt nach der Jahresabrechnung, weil dann der aktuelle Verbrauch und der aktuelle Preis bekannt sind. Wer zusätzlich den Tarif prüft, senkt die Kosten selbst und nicht nur die Verteilung über das Jahr.
Kann ich gegen eine Nachzahlung Widerspruch einlegen?
Ein formloser Widerspruch ist möglich, wenn die Abrechnung nachweislich fehlerhaft ist – etwa ein falscher Zählerstand, ein falsch angesetzter Abrechnungszeitraum oder ein Preis, der nicht dem tatsächlich vereinbarten Tarif entspricht. Ein bloßes Gefühl, die Summe sei zu hoch, reicht dafür nicht; nötig ist ein konkreter, benennbarer Fehler. Der Versorger muss den Widerspruch prüfen und die Abrechnung bei berechtigten Einwänden korrigieren. Bleibt der Streit ungeklärt, hilft die Schlichtungsstelle Energie als kostenlose außergerichtliche Anlaufstelle, bevor der Rechtsweg beschritten werden muss.
Verjährt eine Nachforderung des Versorgers irgendwann?
Ja, nach der regulären zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem die Forderung entstanden und dem Versorger bekannt geworden ist. Stellt ein Versorger also erst nach mehreren Jahren fest, dass er zu wenig abgerechnet hat, kann eine daraus resultierende Nachforderung je nach Zeitpunkt bereits ganz oder teilweise verjährt sein. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob der Fehler beim Versorger oder beim Kunden lag – entscheidend ist allein, wann die Forderung entstanden ist und wann der Versorger davon Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
Was tun, wenn die Nachzahlung wirtschaftlich gar nicht zu stemmen ist?
Zuerst frühzeitig und proaktiv mit dem Versorger Kontakt aufnehmen, statt die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen – Versorger sind an einer Lösung interessiert und bieten in aller Regel unkompliziert eine Ratenzahlung an. Bei akuter finanzieller Notlage helfen zusätzlich Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, die auch bei der Kommunikation mit dem Versorger unterstützen können, sowie unter Umständen kommunale Härtefallfonds für Energiekosten. Wichtig ist, nicht einfach nicht zu zahlen: Eine unangekündigte Nichtzahlung kann schneller zur Sperrandrohung führen als eine aktiv angefragte, vom Versorger genehmigte Ratenzahlung.

Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.

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