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Abschlag berechnen

Den richtigen monatlichen Abschlag für Strom oder Gas aus dem Jahresverbrauch berechnen – und sehen, ob der aktuelle Abschlag zu hoch oder zu niedrig ist.

Strom und Gas sind getrennte Verträge mit getrennten Abschlägen – deshalb auch hier getrennte Felder.

Strom

Erwartet für deinen Haushalt: 2.400 kWh.

Der Preis je Kilowattstunde, ohne Grundpreis.

Fällt unabhängig vom Verbrauch an.

Was du gerade zahlst. Ohne Angabe: 0.

Anderen Strom-Tarif vergleichen

0 lässt den Vergleich weg.

Mein HaushaltBestimmt den Vergleichswert, an dem du siehst, ob dein Verbrauch normal ist.
Personen

Der erste Kopf verbraucht am meisten – Kühlschrank und Router laufen ohnehin.

Grundlage für den erwarteten Heizbedarf.

Energiekosten

1.194,00 € im Jahr, 99,50 € im Monat.

Dein Abschlag deckt davon 960,00 € ab – es fehlen 234,00 €.

Pro Monat
99,50 €rechnerisch, nicht der Abschlag
Nachzahlung
234,00 €fehlt bis zur Jahresrechnung
Ersparnis bei Wechsel
kein Vergleichstarif
CO₂
1.140 kgNäherung, pro Jahr

Woraus sich die Rechnung zusammensetzt

  • Strom: Arbeitspreis (3.000 kWh)1.050,00 €
  • Strom: Grundpreis144,00 €
  • Strom zusammen1.194,00 €

Preis je Kilowattstunde und Vergleichsverbrauch

Der Effektivpreis rechnet den Grundpreis mit ein. Er ist die Zahl, mit der sich Tarife wirklich vergleichen lassen – nicht der Arbeitspreis allein.

SparteArbeitspreisEffektivpreisDein VerbrauchErwartet
Strom35 ct39,8 ct3.000 kWh2.400 kWh

Auffällig

  • Der Strom-Abschlag deckt die Jahreskosten nicht – auf diese Rechnung folgt eine Nachzahlung.

So funktioniert’s

Der Abschlag ist keine Rechnung, sondern eine Schätzung: Der Versorger teilt die erwarteten Jahreskosten auf zwölf Monate auf und zieht diesen Betrag monatlich ein. Am Jahresende wird gegengerechnet. Der richtige Abschlag ist deshalb schlicht ein Zwölftel der Jahreskosten. Bei 3.000 Kilowattstunden, 35 Cent Arbeitspreis und 12 Euro Grundpreis sind das 1.194 Euro im Jahr, also 99,50 Euro im Monat.

Diese Seite ist auf 80 Euro Abschlag voreingestellt – und damit auf einen Fall, der in Deutschland Millionen Mal vorkommt. Über das Jahr kommen so 960 Euro zusammen, es fehlen 234 Euro. Die landen als Nachzahlung in der Jahresabrechnung, und zwar in einer Summe. Wer stattdessen 20 Euro mehr im Monat zahlt, hat am Jahresende nichts nachzuzahlen und im Alltag nichts gemerkt.

Der Abschlag lässt sich in beide Richtungen anpassen, und zwar jederzeit und ohne Begründung. Nach oben ist das der einfachere Weg, eine Nachzahlung zu vermeiden. Nach unten hat es einen anderen Grund: Ein deutlich überhöhter Abschlag ist ein zinsloser Kredit an den Versorger. Weicht die Zahlung mehr als zehn Prozent von den tatsächlichen Kosten ab, ist eine Anpassung angebracht – nach einer Preiserhöhung ebenso wie nach dem Auszug eines Mitbewohners.

Genau daran scheitern die meisten Tarifvergleiche. Ein Angebot mit niedrigem Arbeitspreis und hohem Grundpreis gewinnt bei großem Verbrauch und verliert bei kleinem. Wer allein auf die Cent je Kilowattstunde schaut, wechselt als Einpersonenhaushalt regelmäßig in den teureren Tarif. Der Rechner zeigt deshalb beide Preise nebeneinander und lässt einen Vergleichstarif direkt gegenrechnen.

Der Abschlag ist keine Rechnung, sondern eine Vorauszahlung auf Schätzbasis. Der richtige Abschlag ist ein Zwölftel der erwarteten Jahreskosten – alles darunter wird am Jahresende zur Nachzahlung, alles darüber zu einem zinslosen Kredit an den Versorger. Beide Richtungen lassen sich jederzeit anpassen. Die Differenz zwischen berechneten Kosten und gezahltem Abschlag ist die Zahl, wegen der die meisten Leute überhaupt rechnen.

Wer seinen Jahresverbrauch nicht kennt, bekommt einen Erwartungswert. Beim Strom wächst er nicht linear mit der Haushaltsgröße: Die erste Person bringt rund 1.500 Kilowattstunden mit, jede weitere etwa 900, weil Kühlschrank, Router und Beleuchtung unabhängig von der Personenzahl laufen. Elektrisches Warmwasser aus einem Durchlauferhitzer schlägt mit weiteren 550 Kilowattstunden je Person zu Buche und ist der Posten, der die Spanne am stärksten verschiebt. Beim Gas zählen Wohnfläche und Dämmzustand, mit 60 bis 200 Kilowattstunden je Quadratmeter zwischen Neubau und unsaniertem Altbau.

Dieser Erwartungswert steht im Ergebnis immer neben dem eingetragenen Verbrauch. Er ist keine Zielgröße, sondern eine Einordnung: Erst wenn klar ist, ob 4.800 Kilowattstunden für diesen Haushalt viel oder wenig sind, lässt sich entscheiden, ob der Tarif das Problem ist oder der Verbrauch. Liegt der eigene Wert mehr als die Hälfte darüber, weist der Rechner ausdrücklich darauf hin.

Der CO₂-Wert ist eine Näherung. Für Strom rechnet er mit 380 Gramm je Kilowattstunde für den deutschen Strommix – ein Wert, der mit dem Ausbau der Erneuerbaren von Jahr zu Jahr sinkt. Für Gas sind es 201 Gramm, und dieser Wert bleibt, weil er aus der Verbrennung folgt und nicht aus einer Statistik. Als Größenordnung taugen beide, als Bilanz nicht.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte mein Abschlag sein?
Ein Zwölftel der erwarteten Jahreskosten, also Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, geteilt durch zwölf. Bei 3.000 Kilowattstunden zu 35 Cent und 12 Euro Grundpreis sind das 99,50 Euro. Wer im laufenden Jahr eine Preiserhöhung bekommen hat, sollte mit dem neuen Preis rechnen und nicht mit dem alten Abschlag weiterlaufen.
Kann ich meinen Abschlag selbst ändern?
Ja. Eine Erhöhung akzeptiert jeder Versorger ohne Rückfrage. Eine Senkung darf er ablehnen, wenn sie den erwarteten Verbrauch offensichtlich unterschreitet – ist der bisherige Abschlag aber nachweislich zu hoch, etwa weil eine Person ausgezogen ist oder die letzte Abrechnung ein deutliches Guthaben ergab, muss er sie anpassen.
Warum ist mein Abschlag höher als ein Zwölftel der letzten Rechnung?
Weil der Versorger nicht rückwärts, sondern vorwärts schätzt. Steigen die Preise zum Jahreswechsel, steckt die Erhöhung schon im neuen Abschlag. Dazu kommt bei manchen Anbietern ein bewusst gesetzter Sicherheitszuschlag, der Nachzahlungen vermeidet – der ist zulässig, aber verhandelbar.
Wo finde ich Arbeitspreis, Grundpreis und Verbrauch?
Alle drei stehen auf der letzten Jahresabrechnung, meist auf der zweiten Seite unter „Berechnung des Rechnungsbetrags“. Der Arbeitspreis ist in Cent je Kilowattstunde angegeben, der Grundpreis als Betrag pro Monat oder Jahr – bei einer Jahresangabe durch zwölf teilen. Achte darauf, ob die Preise brutto oder netto ausgewiesen sind; für einen Haushalt ist immer der Bruttopreis der richtige.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitspreis und Effektivpreis?
Der Arbeitspreis gilt je Kilowattstunde, der Effektivpreis rechnet den Grundpreis mit ein. Bei 3.000 Kilowattstunden und 144 Euro Grundpreis im Jahr sind das 4,80 Cent Unterschied – aus 35 Cent Arbeitspreis werden 39,80 Cent effektiv. Bei doppeltem Verbrauch halbiert sich dieser Aufschlag. Deshalb ist nur der Effektivpreis zwischen Tarifen vergleichbar.
Warum weicht das Ergebnis von meiner Rechnung ab?
Meist aus einem von drei Gründen. Erstens ein Preiswechsel mitten im Abrechnungszeitraum – dann rechnet der Versorger zwei Zeiträume getrennt, dieser Rechner mit einem einheitlichen Preis. Zweitens ein Abrechnungszeitraum, der keine zwölf Monate umfasst. Drittens Boni oder Neukundenrabatte, die einmalig gegengerechnet werden und in keinem Arbeitspreis stecken.
Rechnet der Rechner mit Umlagen, Steuern und Netzgebühren?
Sie sind bereits im Arbeitspreis und Grundpreis enthalten, die du eingibst – Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer beziehungsweise CO₂-Preis und Mehrwertsteuer sind Teil des Bruttopreises auf der Rechnung. Deshalb braucht es hier keine eigenen Felder dafür.

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