Kindergeld für 3 Kinder
Kindergeld für drei Kinder berechnen: 777 Euro im Monat, 9.324 Euro im Jahr. Mit Günstigerprüfung gegen den dreifachen Kinderfreibetrag.
Kinder
Das Geburtsdatum bestimmt, wie lange der Anspruch noch läuft. Nach dem 18. Geburtstag zählt, was das Kind macht.
Einkommen für die Günstigerprüfung
Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Kinderfreibetrag mehr bringt als das Kindergeld. Diese Angaben braucht es dafür.
Nicht das Brutto – die Zahl steht im letzten Steuerbescheid.
Kindergeldsatz 2026: 259,00 € je Kind und Monat.
Kindergeld
777,00 € Kindergeld im Monat, 9.324,00 € im Jahr.Das sind 9.324,00 € im Jahr für 3 Kinder – und bis zum Ende aller Ansprüche noch 91.945,00 €.
- Im Jahr
- 9.324,00 €259,00 € je Kind und Monat
- Restanspruch
- 91.945,00 €bis zum Ende aller Ansprüche
- Günstiger ist
- Kindergeldum 1.900,00 € im Jahr
- Gesamtentlastung
- 9.324,00 €im Jahr, mit Soli und Kirchensteuer
Günstigerprüfung
Das Kindergeld bringt mehr als der Kinderfreibetrag. Es bleibt dabei – der Freibetrag senkt aber trotzdem Soli und Kirchensteuer.
- Einkommensteuer ohne Kinderfreibetrag8.434,00 €
- Einkommensteuer mit Freibetrag (29.268,00 €)1.010,00 €
- Steuervorteil durch den Freibetrag7.424,00 €
- Kindergeld im Jahr, dagegengerechnet9.324,00 €
- Ersparnis beim Solidaritätszuschlag0,00 €
- Entlastung im Jahr insgesamt9.324,00 €
Anspruch je Kind
| Geboren | Alter | Anspruch bis | Monate | Restanspruch |
|---|---|---|---|---|
| 02.04.2015 | 11 | 30.04.2033 | 80 | 20.720,00 € |
| 11.09.2018 | 7 | 30.09.2036 | 121 | 31.339,00 € |
| 30.06.2021 | 5 | 30.06.2039 | 154 | 39.886,00 € |
Wichtig dazu
- Die Günstigerprüfung ist eine Näherung: Sie rechnet allein mit dem zu versteuernden Einkommen und den Kinderfreibeträgen, ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Betreuungskosten oder weitere Abzüge. Das ist keine Steuerberatung.
So funktioniert’s
Seit 2023 ist das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch – die frühere Staffelung, bei der das dritte Kind mehr brachte als das erste, gibt es nicht mehr. Für drei Kinder sind das 2026 dreimal 259 Euro, also 777 Euro im Monat und 9.324 Euro im Jahr. Weil die Kinder unterschiedlich alt sind, endet der Anspruch gestaffelt: Der Rechner weist deshalb je Kind aus, bis wann gezahlt wird und welche Summe für dieses Kind noch aussteht.
Bei der Günstigerprüfung dreht die Kinderzahl das Ergebnis zugunsten des Kindergelds. Der Grund ist der progressive Tarif: Drei Freibeträge von zusammen 29.268 Euro schieben das zu versteuernde Einkommen weit nach unten, in Zonen mit niedrigerem Grenzsteuersatz – der Vorteil je Freibetrag sinkt also mit jedem weiteren. Das Kindergeld dagegen wächst linear. Bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Zusammenveranlagung stehen 7.424 Euro Steuervorteil gegen 9.324 Euro Kindergeld: Das Kindergeld gewinnt um 1.900 Euro.
Ab drei Kindern kommen Leistungen in Betracht, die dieser Rechner bewusst nicht abbildet, weil sie von Wohnkosten und Einkommen im Einzelfall abhängen: der Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Erwerbseinkommen, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie in einigen Bundesländern eigene Familienleistungen. Wer nahe an den jeweiligen Einkommensgrenzen liegt, sollte sie prüfen lassen – die Familienkasse berät dazu kostenfrei.
Gezahlt wird bis einschließlich des Monats, in dem das Kind achtzehn wird. Danach nur weiter, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert – dann bis 25 – oder ohne Ausbildungsplatz bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, dann bis 21. Anders als bis zur Volljährigkeit läuft das nicht von allein: Die Familienkasse verlangt dafür jährlich einen Nachweis.
Neben dem Kindergeld steht der Kinderfreibetrag, und man bekommt nicht beides. 2026 sind das 6.828 Euro für das sächliche Existenzminimum plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen 9.756 Euro je Kind für beide Elternteile. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, welche Variante günstiger ist, und setzt sie an. Gewinnt der Freibetrag, wird das gezahlte Kindergeld gegengerechnet – übrig bleibt die Differenz.
Der Umschlagpunkt liegt 2026 bei Zusammenveranlagung mit einem Kind bei rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wichtig ist dabei das Wort „zu versteuernd“: Das ist nicht das Bruttogehalt, sondern was nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben übrig bleibt. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Schwelle nach oben, weil die Freibeträge das Einkommen in Zonen mit niedrigerem Grenzsteuersatz ziehen, das Kindergeld aber linear wächst.
Eine Feinheit, an der Standardrechner regelmäßig scheitern: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich nach § 3 Abs. 2 SolZG immer nach der Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag – auch dann, wenn die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausgeht. Diese Entlastung gibt es also zusätzlich und nicht statt dessen. Der Rechner weist sie deshalb getrennt aus und zählt sie zur Gesamtentlastung hinzu.
Die Günstigerprüfung hier ist eine Näherung. Sie rechnet mit dem zu versteuernden Einkommen und den Kinderfreibeträgen, aber ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, ohne Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben und ohne die Übertragung eines Freibetragsanteils auf den anderen Elternteil. Für die Größenordnung reicht das; für den Steuerbescheid nicht. Das hier ist keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte geben das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel Kindergeld gibt es für 3 Kinder?
Gibt es für das dritte Kind mehr Geld?
Ab wann lohnt sich der Freibetrag bei drei Kindern?
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
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