Rechnerkiste

Günstigerprüfung: Freibetrag oder Kindergeld

Die Günstigerprüfung des Finanzamts nachrechnen: Kinderfreibetrag gegen Kindergeld, inklusive der Wirkung auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Kinder

Das Geburtsdatum bestimmt, wie lange der Anspruch noch läuft. Nach dem 18. Geburtstag zählt, was das Kind macht.

Einkommen für die Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Kinderfreibetrag mehr bringt als das Kindergeld. Diese Angaben braucht es dafür.

Nicht das Brutto – die Zahl steht im letzten Steuerbescheid.

Kindergeldsatz 2026: 259,00 € je Kind und Monat.

Kindergeld

518,00 € Kindergeld im Monat, 6.216,00 € im Jahr.

Das sind 6.216,00 € im Jahr für 2 Kinder – und bis zum Ende aller Ansprüche noch 74.074,00 €.

Im Jahr
6.216,00 €259,00 € je Kind und Monat
Restanspruch
74.074,00 €bis zum Ende aller Ansprüche
Günstiger ist
Freibetragum 982,00 € im Jahr
Gesamtentlastung
7.198,00 €im Jahr, mit Soli und Kirchensteuer

Günstigerprüfung

Der Kinderfreibetrag bringt mehr als das Kindergeld. Das Finanzamt setzt ihn an und rechnet das gezahlte Kindergeld gegen.

  • Einkommensteuer ohne Kinderfreibetrag28.466,00 €
  • Einkommensteuer mit Freibetrag (19.512,00 €)21.268,00 €
  • Steuervorteil durch den Freibetrag7.198,00 €
  • Kindergeld im Jahr, dagegengerechnet6.216,00 €
  • Ersparnis beim Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Entlastung im Jahr insgesamt7.198,00 €

Anspruch je Kind

GeborenAlterAnspruch bisMonateRestanspruch
10.05.2019731.05.203712732.893,00 €
20.01.2022431.01.204015941.181,00 €

Wichtig dazu

  • Die Günstigerprüfung ist eine Näherung: Sie rechnet allein mit dem zu versteuernden Einkommen und den Kinderfreibeträgen, ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Betreuungskosten oder weitere Abzüge. Das ist keine Steuerberatung.

So funktioniert’s

Die Günstigerprüfung ist kein Antrag, sondern ein Automatismus: Das Finanzamt rechnet bei jeder Steuererklärung beide Varianten durch und setzt die bessere an. Verglichen wird der Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag mit dem Anspruch auf Kindergeld – nicht mit dem tatsächlich Gezahlten. Wer Kindergeld zu beantragen vergessen hat, verliert deshalb doppelt: Das Geld fließt nicht, wird aber trotzdem gegengerechnet.

Für zwei Kinder und 120.000 Euro zu versteuerndes Einkommen bei Zusammenveranlagung ergibt sich: Freibeträge von zusammen 19.512 Euro senken die Einkommensteuer von 28.466 auf 21.268 Euro, also um 7.198 Euro. Dem stehen 6.216 Euro Kindergeld für zwei Kinder gegenüber. Der Freibetrag gewinnt hier um 982 Euro im Jahr – ein Betrag, der ohne Steuererklärung schlicht verfällt.

Eine Feinheit, an der viele Rechner scheitern: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich nach § 3 Abs. 2 SolZG immer nach der Steuer mit Kinderfreibetrag – unabhängig davon, wie die Günstigerprüfung ausgeht. Diese Entlastung kommt also zum Kindergeld hinzu und nicht statt dessen. Sie fällt allerdings erst ins Gewicht, wenn die Einkommensteuer die Soli-Freigrenze überschreitet, die bei Zusammenveranlagung bei 40.700 Euro Steuer liegt. Bei der Kirchensteuer wirkt sie dagegen ab dem ersten Euro.

Der Umschlagpunkt, ab dem der Freibetrag das Kindergeld übertrifft, liegt nicht bei einer festen Einkommensgrenze, sondern verschiebt sich mit der Zahl der Kinder und der Veranlagungsart. Bei einem Kind und Zusammenveranlagung liegt er 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 Euro; bei zwei Kindern verschiebt er sich wegen der doppelten Freibetragswirkung auf ein niedrigeres Einkommen je Kind, weil beide Freibeträge gemeinsam schneller in eine höhere Progressionsstufe hineinwirken. Bei Einzelveranlagung ohne Übertragung des halben Freibetrags liegt die Schwelle wiederum deutlich höher, weil nur der halbe Freibetrag zur Verfügung steht. Wer nahe an dieser Schwelle liegt, für den lohnt sich die Steuererklärung besonders genau nachzurechnen, weil dort schon kleine Einkommensschwankungen darüber entscheiden können, welche Variante gewinnt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Bei welchem Einkommen gewinnt der Kinderfreibetrag?
Es gibt keine einzelne feste Grenze – der Umschlagpunkt hängt von der Kinderzahl und der Veranlagungsart ab. Bei Zusammenveranlagung und einem Kind liegt er 2026 bei rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei mehreren Kindern verschiebt er sich, weil zusätzliche Freibeträge zusammen schneller in eine höhere Progressionsstufe wirken. Bei Einzelveranlagung ohne übertragenen halben Freibetrag liegt die Schwelle deutlich höher, weil pro Elternteil nur der halbe Freibetrag zählt. In der Nähe dieser Grenze entscheidet oft schon eine kleine Einkommensschwankung darüber, welche Variante das Finanzamt ansetzt.
Was ist die Günstigerprüfung?
Der automatische Vergleich des Finanzamts zwischen dem Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag und dem Anspruch auf Kindergeld. Die günstigere Variante wird angesetzt. Du musst dafür nichts beantragen – wohl aber eine Steuererklärung abgeben, sonst findet die Prüfung gar nicht statt.
Wird das Kindergeld angerechnet, wenn der Freibetrag gewinnt?
Ja. Fällt die Prüfung zugunsten des Freibetrags aus, erhöht das Finanzamt die festgesetzte Einkommensteuer um den Kindergeldanspruch. Im Ergebnis bleibt dir nur die Differenz zwischen beiden – in diesem Beispiel 982 Euro. Angerechnet wird immer der Anspruch, auch wenn tatsächlich kein Kindergeld geflossen ist.
Senkt der Kinderfreibetrag auch Soli und Kirchensteuer?
Ja, und zwar immer – auch dann, wenn das Kindergeld die Günstigerprüfung gewinnt. Bemessungsgrundlage für beide ist stets die Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag. Bei der Kirchensteuer wirkt das ab dem ersten Euro, beim Solidaritätszuschlag erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 Euro Steuer, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro.
Muss ich die Günstigerprüfung selbst beantragen?
Nein, sie läuft automatisch bei jeder abgegebenen Einkommensteuererklärung, in der Kinder eingetragen sind – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig und in den Steuerformularen auch nicht vorgesehen. Voraussetzung ist allein, dass überhaupt eine Steuererklärung abgegeben wird: Wer als Angestellter dazu nicht verpflichtet ist und keine freiwillige Erklärung einreicht, bekommt die Prüfung nicht und damit im Zweifel weniger, als ihm zustünde. Gerade bei höheren Einkommen mit mehreren Kindern lohnt sich deshalb eine freiwillige Steuererklärung allein wegen dieser automatischen Prüfung, selbst wenn sonst keine steuerliche Pflicht dazu besteht.
Was passiert bei drei oder mehr Kindern mit der Günstigerprüfung?
Die Freibeträge summieren sich linear mit der Kinderzahl, das Kindergeld ebenfalls seit der Abschaffung der Staffelung nach Geschwisterreihenfolge – trotzdem verschiebt sich der Umschlagpunkt zugunsten des Freibetrags mit jedem weiteren Kind tendenziell nach unten. Der Grund liegt in der Steuerprogression: Mehrere Freibeträge zusammen mindern das zu versteuernde Einkommen stärker und wirken damit häufiger auch auf höhere Grenzsteuersätze, während das Kindergeld je Kind unverändert bleibt. Bei drei oder mehr Kindern lohnt sich die genaue Nachrechnung deshalb besonders, weil der Vorteil des Freibetrags gegenüber wenigen Kindern spürbar zunehmen kann.
Wie wirkt sich die Günstigerprüfung bei getrennter Veranlagung aus?
Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil regulär nur der halbe Kinderfreibetrag zu, was den Umschlagpunkt zugunsten des Freibetrags gegenüber der Zusammenveranlagung nach oben verschiebt – es braucht ein höheres Einkommen, bis sich der halbe Freibetrag gegenüber dem hälftigen Kindergeldanspruch lohnt. Lebt ein Elternteil im Ausland oder zahlt keinen Unterhalt, kann der volle Freibetrag auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen werden, wodurch sich die Rechnung wieder der bei Zusammenveranlagung annähert. Diese Übertragung muss beim Finanzamt gesondert beantragt werden und geschieht nicht automatisch.

Zuletzt aktualisiert am . Rechenweg und Text: Silvan Comann.

Direkt zu deinem Fall

2 fertig eingestellte Seiten – jede rechnet denselben Rechner mit anderen Startwerten und erklärt den jeweiligen Fall.

WegCheck: NachwuchsDieses Kindergeld mit Elterngeld und Haushaltsnetto während der Elternzeit zusammenrechnen.

Zum Kindergeld-Rechner mit allen Einstellungen