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Kinderfreibetrag berechnen

Kinderfreibetrag 2026 berechnen: 6.828 Euro plus 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag. Mit Steuervorteil, Günstigerprüfung und Wirkung auf Soli und Kirchensteuer.

Kinder

Das Geburtsdatum bestimmt, wie lange der Anspruch noch läuft. Nach dem 18. Geburtstag zählt, was das Kind macht.

Einkommen für die Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft von selbst, ob der Kinderfreibetrag mehr bringt als das Kindergeld. Diese Angaben braucht es dafür.

Nicht das Brutto – die Zahl steht im letzten Steuerbescheid.

Kindergeldsatz 2026: 259,00 € je Kind und Monat.

Kindergeld

259,00 € Kindergeld im Monat, 3.108,00 € im Jahr.

Das sind 3.108,00 € im Jahr für 1 Kind – und bis zum Ende aller Ansprüche noch 33.411,00 €.

Im Jahr
3.108,00 €259,00 € je Kind und Monat
Restanspruch
33.411,00 €bis zum Ende aller Ansprüche
Günstiger ist
Freibetragum 66,00 € im Jahr
Gesamtentlastung
3.174,00 €im Jahr, mit Soli und Kirchensteuer

Günstigerprüfung

Der Kinderfreibetrag bringt mehr als das Kindergeld. Das Finanzamt setzt ihn an und rechnet das gezahlte Kindergeld gegen.

  • Einkommensteuer ohne Kinderfreibetrag17.670,00 €
  • Einkommensteuer mit Freibetrag (9.756,00 €)14.496,00 €
  • Steuervorteil durch den Freibetrag3.174,00 €
  • Kindergeld im Jahr, dagegengerechnet3.108,00 €
  • Ersparnis beim Solidaritätszuschlag0,00 €
  • Entlastung im Jahr insgesamt3.174,00 €

Anspruch je Kind

GeborenAlterAnspruch bisMonateRestanspruch
10.05.2019731.05.203712933.411,00 €

Wichtig dazu

  • Die Günstigerprüfung ist eine Näherung: Sie rechnet allein mit dem zu versteuernden Einkommen und den Kinderfreibeträgen, ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Betreuungskosten oder weitere Abzüge. Das ist keine Steuerberatung.

So funktioniert’s

Der Kinderfreibetrag besteht 2026 aus zwei Teilen: 6.828 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes und 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen sind das 9.756 Euro je Kind für beide Elternteile. Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu, also 4.878 Euro. Der Freibetrag mindert nicht die Auszahlung, sondern das zu versteuernde Einkommen – seine Wirkung hängt deshalb vom Steuersatz ab.

Bei 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und Zusammenveranlagung sieht die Rechnung so aus: ohne Freibetrag 17.670 Euro Einkommensteuer, mit Freibetrag 14.496 Euro. Der Steuervorteil beträgt damit 3.174 Euro – gerade eben mehr als die 3.108 Euro Kindergeld. Das Finanzamt setzt hier also den Freibetrag an und rechnet das gezahlte Kindergeld gegen; unterm Strich bleiben 66 Euro mehr im Jahr.

Dieses Beispiel liegt fast genau auf dem Umschlagpunkt, der 2026 bei Zusammenveranlagung mit einem Kind bei rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt. Darunter gewinnt das Kindergeld, darüber der Freibetrag – und je weiter darüber, desto deutlicher, weil der Grenzsteuersatz steigt. Wichtig dabei: Das ist zu versteuerndes Einkommen, nicht Bruttogehalt. Zwischen beiden liegen Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben, bei Angestellten typischerweise ein gutes Stück.

Gezahlt wird bis einschließlich des Monats, in dem das Kind achtzehn wird. Danach nur weiter, wenn das Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert – dann bis 25 – oder ohne Ausbildungsplatz bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, dann bis 21. Anders als bis zur Volljährigkeit läuft das nicht von allein: Die Familienkasse verlangt dafür jährlich einen Nachweis.

Neben dem Kindergeld steht der Kinderfreibetrag, und man bekommt nicht beides. 2026 sind das 6.828 Euro für das sächliche Existenzminimum plus 2.928 Euro für Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen 9.756 Euro je Kind für beide Elternteile. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, welche Variante günstiger ist, und setzt sie an. Gewinnt der Freibetrag, wird das gezahlte Kindergeld gegengerechnet – übrig bleibt die Differenz.

Der Umschlagpunkt liegt 2026 bei Zusammenveranlagung mit einem Kind bei rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wichtig ist dabei das Wort „zu versteuernd“: Das ist nicht das Bruttogehalt, sondern was nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben übrig bleibt. Bei mehreren Kindern verschiebt sich die Schwelle nach oben, weil die Freibeträge das Einkommen in Zonen mit niedrigerem Grenzsteuersatz ziehen, das Kindergeld aber linear wächst.

Eine Feinheit, an der Standardrechner regelmäßig scheitern: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich nach § 3 Abs. 2 SolZG immer nach der Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag – auch dann, wenn die Günstigerprüfung zugunsten des Kindergelds ausgeht. Diese Entlastung gibt es also zusätzlich und nicht statt dessen. Der Rechner weist sie deshalb getrennt aus und zählt sie zur Gesamtentlastung hinzu.

Die Günstigerprüfung hier ist eine Näherung. Sie rechnet mit dem zu versteuernden Einkommen und den Kinderfreibeträgen, aber ohne Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, ohne Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben und ohne die Übertragung eines Freibetragsanteils auf den anderen Elternteil. Für die Größenordnung reicht das; für den Steuerbescheid nicht. Das hier ist keine Steuerberatung – verbindliche Auskünfte geben das Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
9.756 Euro je Kind für beide Elternteile zusammen: 6.828 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Bei Einzelveranlagung erhält jeder Elternteil die Hälfte, also 4.878 Euro.
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammen?
Nein, es gibt entweder das eine oder das andere. Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch und setzt die für dich bessere Variante an. Fällt sie zugunsten des Freibetrags aus, wird das bereits gezahlte Kindergeld der Steuer wieder hinzugerechnet – du behältst also nur die Differenz.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
2026 bei Zusammenveranlagung mit einem Kind ab rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Mit zwei Kindern liegt die Schwelle etwas höher, weil sich Freibetrag und Kindergeld gemeinsam verdoppeln, der Grenzsteuersatz aber nicht. Bei Einzelveranlagung liegt sie deutlich tiefer, weil dort beide Seiten halbiert werden.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 Euro je Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind. 2025 waren es 255 Euro, 2024 und 2023 jeweils 250 Euro. Für ein Kind sind das 3.108 Euro im Jahr, für zwei 6.216 und für drei 9.324 Euro.
Bis wann wird Kindergeld gezahlt?
Bis einschließlich des Monats, in dem das Kind 18 wird. Bei Ausbildung oder Studium bis 25, bei gemeldeter Arbeitsuche ohne Ausbildungsplatz bis 21. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten werden bis zu vier Monate überbrückt; dauert die Lücke länger, entfällt der Anspruch für diese Monate.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Nicht das Bruttogehalt, sondern was davon nach Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen übrig bleibt. Die Zahl steht im letzten Steuerbescheid unter „zu versteuerndes Einkommen“. Bei Angestellten liegt sie oft 20 bis 30 Prozent unter dem Brutto – wer das Brutto einträgt, überschätzt den Steuervorteil deutlich.
Was gilt bei getrennt lebenden Eltern?
Das Kindergeld wird in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind lebt; der andere kann es beim Unterhalt zur Hälfte anrechnen. Der Kinderfreibetrag steht beiden je zur Hälfte zu. Deshalb rechnet dieser Rechner bei Einzelveranlagung auch nur das halbe Kindergeld gegen den halben Freibetrag – alles andere wäre kein fairer Vergleich.

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